Die Schweiz möchte den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Das Schweizer Parlament hat am 19. März 2021 die Änderungen des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) verabschiedet. Diese Änderung sieht u.a. vor, dass Behandlungen auf Cannabisbasis direkt ärztlich verschrieben werden können, ohne dass beim Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden muss.

Zurzeit geltende Cannabis-Regelungen in der Schweiz

Cannabis

In der Schweiz gilt Cannabis aktuell als verbotenes Betäubungsmittel und ist einem umfassenden Verkehrsverbot unterstellt. Cannabis darf daher grundsätzlich weder angebaut, hergestellt, ein- oder ausgeführt noch abgegeben werden. Zurzeit ist die medizinische Anwendung von Cannabis deshalb nur beschränkt und mit einer Ausnahmebewilligung des BAG möglich. Sativex® ist momentan das einzige Cannabisarzneimittel, das in der Schweiz heilmittelrechtlich zugelassen ist.

CBD-Produkte

Produkte mit Cannabidiol (CBD) liegen auch in der Schweiz im Trend. CBD untersteht im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) nicht dem Schweizer BetmG. Dies bedeutet jedoch nicht, dass CBD nach Belieben Produkten in der Schweiz beigegeben oder willkürlich beworben werden darf. Die Swissmedic hat daher ein Merkblatt über die verschiedenen Angebote CBD-haltiger Rohstoffe und Produkte und deren Einstufung und Verkehrsfähigkeit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage erstellt. Das Merkblatt dient primär als Hilfe, um die jeweilige Behörden-Zuständigkeit aufzuzeigen. Zudem sollen Anbieter über die zu beachtenden rechtlichen Vorgaben informiert werden.

Wie soll das Schweizer BetmG geändert werden?

Die Nachfrage nach Behandlungen mit Cannabis ist in der Schweiz stark gestiegen. Um die Verwendung von medizinischem Cannabis zu erleichtern, soll das aktuelle Verbot im Schweizer BetmG aufgehoben werden.

Folgendes soll geändert werden:

  • Das Verkehrsverbot für Cannabis zu medizinischen Zwecken soll aufgehoben werden.
  • Für die Behandlung mit Cannabisarzneimitteln wird keine Ausnahmebewilligung mehr vom BAG benötigt. Ärztinnen und Ärzte sollen Cannabis-Arzneimittel zukünftig direkt auf Rezept verschreiben können.
  • Der Anbau, die Verarbeitung, die GMP-gerechte Herstellung und der Handel von medizinischem Cannabis soll dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic unterstellt werden – so wie auch bei anderen medizinisch verwendeten Betäubungsmitteln (zum Beispiel Methadon oder Morphin).
  • Der kommerzielle Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken soll legalisiert werden.
  • Qualitätsanforderungen zur Herstellung von Cannabis flos wurden bereits im Jahr 2019 in das Schweizer Arzneibuch (Ph. Helv.) aufgenommen. EMA´s Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) hat kürzlich angekündigt, die Arbeit an einer harmonisierten EU Monographie für Cannabis flos (Ph. Eur.) zu unterstützen. Momentan müssen jedoch noch die verschiedenen nationalen (nicht harmonisierten) Monographien (z.B. in Dänemark, Deutschland, Schweiz, Niederlande) für die Prüfung und Freigabe von Cannabisblüten und Cannabis-Extrakten für medizinische Zwecke herangezogen werden.

Die Gesetzesänderung wurde in der Schlussabstimmung vom 19. März 2021 angenommen (sie muss noch in Kraft gesetzt werden).

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