Verabschiedete USP Kapitel für Kunststoff-Equipment

Wie bereits erwähnt, gibt es derzeit nur wenige anwendbare Normen für Kunststoffe, die im pharmazeutischen Equipment Engineering verwendet werden. Dies wird sich jedoch mit den neuen allgemeinen USP Kapiteln <665> und <1665> ändern, die zuvor im Pharmacopeial Forum (PF) 46(5) zur Stellungnahme veröffentlicht wurden. Sie wurden nun endgültig verabschiedet und werden am 1. Mai 2022 offiziell in Kraft treten. Nach Angaben der USP legt das Kapitel <665> eine Basis für die Qualifizierung von Kunststoffkomponenten fest, die bei der Herstellung von pharmazeutischen und biopharmazeutischen Arzneimitteln verwendet werden. Interessanterweise hat das allgemeine Kapitel <665> der USP nur Informationscharakter und ist nicht verbindlich, es sei denn, die jeweiligen Regulierungs-Behörden legen etwas anderes fest.

  • Kapitel <665> Plastic Components and Systems Used to Manufacture Pharmaceutical Drug Products and Biopharmaceutical Drug Substances and Products befasst sich mit spezifischen Punkten, die zu berücksichtigen sind (z. B. Process Equipment Related Leachables (PERLs)), indem es einen risikobasierten Ansatz für die Charakterisierung und Qualifizierung von Kunststoffkomponenten bietet.

  • Informationen zur Begründung und Anwendung von Kapitel <665> sind in Kapitel <1665> Characterization and Qualification of Plastic Components and Systems Used to Manufacture Pharmaceutical Drug Products and Biopharmaceutical Drug Substances and Products.

Die angegebene Prüfung gilt für noch nicht qualifizierte Komponenten / Systeme und kann auf zuvor qualifizierte Komponenten / Systeme angewendet werden, die geändert wurden. Nach der USP liegt es in der Verantwortung des Anwenders, festzulegen und zu begründen, wie dieses Kapitel im Hinblick auf Change Control umgesetzt wird.

Anwendungsbereich des allgemeinen USP Kapitels <665> 

Pharmazeutische und biopharmazeutische Herstellungssysteme können entweder Einwegsysteme (single-use systems, SUS) oder Mehrwegsysteme (multiple-use systems, MUS) sein; beide fallen in den Anwendungsbereich von Kapitel <665>. Wirkstoffe, die durch chemische Prozesse hergestellt werden, und Hilfsmittel aus Kunststoff (z. B. Schaufeln, Trichter, Pipetten, Waagschalen und Becher) fallen nicht in den Anwendungsbereich. Darüber hinaus fallen Elastomere (z. B. Membranen, Dichtungen und O-Ringe) nicht in den Anwendungsbereich dieses Kapitels (das allgemeine USP Kapitel <381> Elastomeric Components in Injectable Pharmaceutical Product Packaging/Delivery Systems kann hinsichtlich geeigneter Prüfungen und Spezifikationen aufschlussreich sein).

<665> ist nur auf Prozessströme anwendbar, die entweder flüssig oder halbfest sind. Zum Beispiel kann ein Wirkstoff gefroren als Feststoff gelagert werden. Der Zeitraum, in dem der Wirkstoff gefroren ist, fällt nicht in den Anwendungsbereich (d. h. es ist keine Risikobewertung und Prüfung erforderlich). Der Zeitraum, in dem der Wirkstoff in flüssiger Form vorliegt, fällt jedoch in den Anwendungsbereich dieses Kapitels.

Zweistufiger Ansatz zur Einstufung von Komponenten

Kunststoffkomponenten und -systeme werden als chemisch geeignet für ihren Verwendungszweck eingestuft, wenn:

  • die Komponenten oder Systeme durch entsprechende chemische Prüfungen charakterisiert wurden (z. B. Erstellung von Extraktprofilen),
  • die Prüfergebnisse im Zusammenhang mit der Eignung für die Verwendung bewertet wurden (z. B. toxikologische Bewertung).

Das Risiko, dass PERLs die Qualität des Arzneimittels beeinträchtigen könnten, wird durch einen zweistufigen Ansatz ermittelt, der aus einer Erstbewertung und einer anschließenden Risikobewertung besteht. Mit der abgeschlossenen Erstbewertung wird festgestellt, ob eine Prüfung der Komponenten erforderlich ist. Sobald die Notwendigkeit einer Prüfung festgestellt wurde, wird eine Risikobewertung durchgeführt, um festzustellen, welche Prüfungen durchgeführt werden müssen. Danach werden die Tests wie in <665> beschrieben durchgeführt.

Risikobewertung

Laut der USP wird die Prüfung von Komponenten durch das Risiko bestimmt, dass die Komponente für die vorgesehene Verwendung aufgrund chemischer oder biologischer Wirkungen, die den PERLs zugeschrieben werden, ungeeignet sein könnte. Je höher das Risiko ist, dass die Komponente für die Verwendung ungeeignet sein könnte, desto höher ist auch der Umfang der erforderlichen Prüfungen. Die Risikobewertung wird durch einen Prozess durchgeführt, der:

  • die entsprechenden Risikofaktoren ermittelt, 
  • ein Mittel zur Quantifizierung des Risikos bereitstellt,
  • das Gesamtrisiko als Kombination der einzelnen Risiken quantifiziert,
  • das quantifizierte Risiko mit geeigneten Charakterisierungsstrategien verknüpft.

Um die PERLs angemessen zu betrachten, muss der Risikobewertungsprozess die folgenden Themen behandeln:

  • Neigung zur Herauslösung ("Leaching"),
  • Stärke des "Leachings",
  • Treibende Kraft für das "Leaching",
  • Nachgeschaltete Prozessvorgänge (wie z. B. Filtration), um die PERLs entweder aus dem Prozessstrom zu eliminieren, zu entfernen oder abzutrennen oder so weit zu verdünnen, dass eine nachteilige Wirkung unwahrscheinlich ist,
  • Risiko im Zusammenhang mit dem hergestellten Arzneimittel, unter Berücksichtigung von Faktoren wie Applikationsart, Dosierung (z. B. Tagesdosis) und Dauer der Therapie (z. B. akut oder chronisch).

Als Ergebnis der Risikobewertung wird das Risiko entweder als gering, mäßig oder hoch eingestuft. Diese Risikostufen bestimmen die spezifischen Tests, die für die jeweiligen Komponenten erforderlich sind.

Für weitere Informationen zu den beiden neuen allgemeinen USP Kapiteln <665> und <1665> ist der Zugang zu USP online erforderlich.

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