Neue WHO Guideline für GMP bei Prüfpräparaten

Angesichts der jüngsten Erfahrungen aus Inspektionen, die in Zusammenhang mit laufenden klinischen Studien für COVID-19 Therapien durchgeführt wurden, veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein neues Arbeitsdokument mit dem Titel "GOOD MANUFACTURING PRACTICES FOR INVESTIGATIONAL PRODUCTS". Die Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 6. Januar 2021. Nach Angaben der WHO soll die Aktualisierung des Dokuments "WHO Good manufacturing practices for investigational pharmaceutical products for clinical trials in humans" (WHO Technical Report Series, Nr. 863) den Leitfaden mit den aktuellen Erwartungen (z.B. in Annex 13 des EU GMP Leitfadens) und Trends der Guten Herstellungspraxis (GMP) in Einklang bringen.

Geltungsbereich

Die Empfehlungen in dieser Leitlinie gelten für Prüfpräparate zur Anwendung bei Mensch und Tier. Das Qualitätssicherungssystem sollte GxP (z.B. GLP, GMP, GCP, GSDP) einschließlich Qualitäts-Risikomanagement (QRM) beinhalten.

Spezifische Aspekte des WHO-Dokumententwurfs

  • Spezifikationen (für Ausgangsmaterialien, primäre Verpackungsmaterialien, Zwischen-, Bulk- und Endprodukte) sollten verfügbar sein. Sie sollten die geschätzte Stabilität, falls erforderlich, unter beschleunigten Bedingungen, sowie die vorläufigen Lagerbedingungen und die Haltbarkeit des Produkts enthalten.
  • Change Control
    Aufgrund neuer Erfahrungen bei der Entwicklung eines Prüfpräparats können die Spezifikationen unter Einhaltung eines dokumentierten Ablauf-Verfahrens geändert werden. Änderungen sollten von einer verantwortlichen Person autorisiert werden.
  • Qualifizierung und Validierung
    Der Umfang der Qualifizierung und Validierung (analytische Methoden und Herstellungsverfahren) kann sich von dem für die Routineproduktion erforderlichen Umfang unterscheiden und sollte auf der Grundlage einer Risikobewertung festgelegt werden.
  • QK & Chargenfreigabe
    Jede Produktcharge sollte in Übereinstimmung mit dem Product Specification File (PSF) geprüft werden und der Spezifikation entsprechen. Die Produktfreigabe kann in zwei Stufen erfolgen: Vor der finalen Verpackung (Prüfung des Bulk-Produkts) und nach der finalen Verpackung (Prüfung des Endprodukts). Die Chargenfreigabe des Prüfpräparats sollte erst dann erfolgen, wenn die benannte verantwortliche Person (z.B. die QP) bestätigt hat, dass das Produkt die entsprechenden Anforderungen erfüllt.
  • Referenz- & Rückstellmuster
    Von jeder Produktcharge sollten Referenz- und Rückstellmuster aufbewahrt werden. Rückstellmuster sollten bis zur Erstellung des klinischen Prüfberichts eingelagert werden. Der Aufbewahrungsort von Referenz- und Rückstellmustern sollte in einer technischen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Hersteller festgelegt werden und sollte eine zeitnahe Bereitstellung für die zuständigen Behörden ermöglichen, falls erforderlich.
  • Elektronische Aufzeichnungen
    Informationen im Zusammenhang mit der Endverpackung können als schriftliche oder elektronische Aufzeichnungen gespeichert werden. Elektronische Systeme sollten den Anforderungen der WHO guideline for computerized systems entsprechen.
  • Beschwerden und Rückrufe
    Es sollten schriftliche Verfahren vorhanden sein, die den Umgang mit Beschwerden und Rückrufen beschreiben. Rückrufverfahren sollten nicht nur von den für Rückrufe verantwortlichen Personen, sondern auch vom Sponsor, Prüfer und Monitor verstanden werden.
  • Versand und Transfer 
    Der Versand von Prüfpräparaten sollte in Übereinstimmung mit den schriftlichen Verfahren erfolgen, die im Prüfplan oder in der Versandanweisung des Sponsors festgelegt sind. Eine Sendung wird nach Befolgung der festgelegten Freigabeverfahren, z. B. durch QK/QP und Freigabe durch den Sponsor, an einen Prüfer geschickt. Beide Freigaben sollten dokumentiert werden. Der Sponsor sollte sicherstellen, dass die Sendung vom richtigen Adressaten, wie im Prüfplan angegeben, empfangen und bestätigt wird. Der Transfer von Prüfpräparaten von einem Standort zu einem anderen sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Solche Transfers sollten begründet und dokumentiert sein und in Übereinstimmung mit einem schriftlich festgelegten Verfahren durchgeführt werden.
  • Umpackung / Umetikettierung 
    Eine Umpackung oder Umetikettierung sollte normalerweise vom Hersteller vorgenommen werden. Es sollten Aufzeichnungen vorhanden sein, die eine vollständige Rückverfolgbarkeit des Produkts und der Aktivitäten ermöglichen.
  • Vernichtung
    Der Sponsor ist für die Vernichtung nicht eingesetzter Prüfpräparate verantwortlich. Unbenutzte Produkte sollten nicht ohne vorherige Genehmigung des Sponsors durch den Hersteller vernichtet werden.
  • Der Product Specification File (PSF) enthält alle notwendigen Informationen über die detaillierten schriftlichen Anweisungen zu Verarbeitung, Verpackung, Kennzeichnung, Qualitätskontrolle, Chargenfreigabe, Lagerbedingungen und Versand.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument "GOOD MANUFACTURING PRACTICES FOR INVESTIGATIONAL PRODUCTS" auf der WHO Medicines Website  unter "Working documents in public consultation".

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