Kann eine Vortrocknung von Cannabisblüten unter GACP erfolgen?

Nachdem die Swissmedic bereits ein Merkblatt veröffentlicht hat, hat das Hessische Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) im Juli ein Merkblatt zur Herstellung medizinischer Cannabisblüten publiziert.

Kann eine Vortrocknung unter GACP erfolgen?

Nein, so ist die Sichtweise in Hessen. Eine zeitnahe GMP-konforme Prozessierung (inklusive Trocknen und Trimmen) der Cannabisblüten am Ort der Ernte der Pflanzen wird für erforderlich gehalten, "sofern nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass Qualitätseinbußen durch die fehlende oder unvollständige Trocknung beim Anbauer ausgeschlossen werden können". Zudem ist die Sachkundige Person (Qualified Person, QP), die die Cannabisblüten gem. § 19 AMG (Arzneimittelgesetz) zum Inverkehrbringen freigibt, verantwortlich für die GMP-konforme Verarbeitung aller Zwischenstufen. Diese "Verantwortung bleibt auch bestehen, wenn Teilherstellungsschritte an anderen Standorten in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten durchgeführt werden und nach dortigem Recht der EU GMP-Leitfaden bei der Herstellung von Cannabisblüten keine Anwendung findet".

Das "Merkblatt GMP Anforderungen Cannabis 2026" finden Sie auf der HLfGP Webseite bei Arzneimittel & Apotheken - Herstellung unter Downloads.

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