Fragen und Antworten der FDA zur Generika-Entwicklung während der COVID-19-Pandemie

Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat kürzlich die Fragen und Antworten (Q&As) zu Generika-Anträgen (Abbreviated New Drug Applications, ANDAs) während der COVID-19-Pandemie überarbeitet. Der Leitfaden, der ursprünglich im April 2021 veröffentlicht wurde, enthält allgemeine Empfehlungen zur Entwicklung von Generika und zur Einreichung von Zulassungsanträgen.

Die Fragen und Antworten sind in die folgenden Kategorien unterteilt:

  • Entwicklung von Generika;
  • Einreichung und Bewertung von ANDAs;
  • Vermarktung und Exklusivität.

Entwicklung von Generika

Die Fragen und Antworten in diesem Abschnitt gehen im Allgemeinen davon aus, dass die durchgeführten Bioäquivalenzstudien aufgrund der COVID-19-Pandemie verzögert oder unterbrochen wurden oder nicht begonnen haben. Infolgedessen sind die Antragsteller häufig mit Problemen bei der Beschaffung von Referenzprodukten konfrontiert. Was kann man tun, wenn die Haltbarkeit einer Charge eines Prüf- oder Referenzprodukts, das in einer Bioäquivalenzstudie verwendet wird, abläuft, während die Studie aufgrund der COVID-19-Pandemie unterbrochen ist?

  • Testproduktcharge: Eine Testproduktcharge, die das Verfallsdatum überschritten hat, kann weiter in der Bioäquivalenzstudie verwendet werden, sofern die Haltbarkeit der Testproduktcharge ausreichend nachgewiesen werden kann. Es sind Daten vorzulegen, die sicherstellen, dass die Prüfmuster, die unter den Bedingungen der Langzeitstabilität über das aktuelle Verfallsdatum hinaus gelagert wurden, zum Zeitpunkt der Durchführung der Bioäquivalenzstudie den Haltbarkeits-Spezifikationen entsprechen. Die Prüfcharge kann als akzeptabel angesehen werden, wenn die vorgelegten Stabilitätsdaten den Haltbarkeits-Spezifikationen entsprechen (alternativ wäre es einem Antragsteller im Allgemeinen gestattet, zusätzliches Prüfprodukt herzustellen, um seine Bioäquivalenzstudie fortzuführen).

  • Referenzproduktcharge: Die Verwendung einer abgelaufenen Referenzproduktcharge zur Durchführung von Bioäquivalenzstudien ist nicht zulässig. Das Verfallsdatum eines Arzneimittels, das durch geeignete Stabilitätsprüfungen ermittelt wird, gewährleistet, dass das Arzneimittel zum Zeitpunkt der Verwendung die Anforderungen an Identität, Gehalt und Reinheit etc. erfüllt. Es kann jedoch akzeptabel sein, eine andere Charge eines noch nicht abgelaufenen Referenzprodukts zu verwenden, um eine Bioäquivalenzstudie abzuschließen, solange der Antragsteller eine angemessene wissenschaftliche Begründung für die Verwendung verschiedener Chargen des Referenzprodukts liefert.

Generell empfiehlt die Behörde den Antragstellern, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und schriftliche Verfahren einzuführen, um die Sicherheit der Studienteilnehmer und des Personals zu gewährleisten, die an der Durchführung einer Bioäquivalenzstudie während der COVID-19-Pandemie beteiligt sind.

Weitere Informationen finden Sie in der FDA-Guidance mit dem Titel "Development of Abbreviated New Drug Applications During the COVID-19 Pandemic - Questions and Answers".

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