EMA veröffentlicht finale ICH M13B Guideline und Q&A-Dokument zur Bioäquivalenz
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21/22 September 2027
Barcelona, Spain
Development, Quality Control, and In Vivo Relevance
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die finale ICH M13B-Leitlinie zusammen mit einem dazugehörigen Fragen-und-Antworten-Dokument veröffentlicht:
- ICH M13B guideline on bioequivalence for immediate-release solid oral dosage forms - additional strengths biowaiver - Step 5; Reference Number: EMA/CHMP/ICH/85092/2025
- ICH M13B guideline on bioequivalence for immediate-release solid oral dosage forms - additional strengths biowaiver: Questions and Answers - Step 5; Reference Number: EMA/CHMP/ICH/192826/2026
Dies folgt auf die bereits zuvor erfolgte Publikation des Leitlinienentwurfs sowie der Übersicht über die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Kommentare.
Beide neuen Dokumente wurden erstmals am 21. September 2026 von der EMA veröffentlicht. Die finale Leitlinie tritt am 17. März 2027 in Kraft und ersetzt die derzeit geltenden Bestimmungen der EMA-Leitlinie zur Bioäquivalenz, soweit diese Biowaiver für zusätzliche Wirkstärken betreffen.
ICH M13B Guideline
In der Einleitung der Leitlinie heißt es, dass sie „Empfehlungen für die Erlangung von Befreiungen von Bioäquivalenzstudien (Biowaivern) für eine oder mehrere zusätzliche Wirkstärken eines Arzneimittels geben soll, wenn für mindestens eine Wirkstärke in einem Zulassungsantrag die Bioäquivalenz anhand einer In-vivo-pharmakokinetischen Untersuchung oder die Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurde. Dadurch soll der Bedarf an zusätzlichen In-vivo-pharmakokinetischen Bioäquivalenzstudien reduziert werden.“ (Übersetzung d. Red.)
Die Leitlinie gilt für feste orale Darreichungsformen mit sofortiger Wirkstofffreisetzung, beispielsweise Tabletten, Kapseln sowie Granulate oder Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen. Sie ist sowohl während der Entwicklung als auch in der Zeit nach der Zulassung anwendbar.
Zu den Kriterien für einen Biowaiver für eine zusätzliche Wirkstärke gehören die Proportionalität der Wirkstoffdosis, die qualitative und quantitative Zusammensetzung der Formulierungen, die Ähnlichkeit des Herstellungsverfahrens sowie vergleichende Auflösungsprofile. Darüber hinaus führt die Leitlinie einen risikobasierten Ansatz für begründete Abweichungen von einer unmittelbaren Proportionalität der Zusammensetzung ein. Sie enthält außerdem Entscheidungsbäume und praktische Beispiele.
Q&A-Dokument
Das dazugehörige Fragen-und-Antworten-Dokument erläutert verschiedene Aspekte, die im Rahmen der Konsultation diskutiert wurden. Umfang und Gliederung des Dokuments entsprechen der Struktur von ICH M13B.
Darin wird erläutert, dass sich ein Biowaiver für eine zusätzliche Wirkstärke nach ICH M13B von einem BCS-basierten Biowaiver nach ICH M9 unterscheidet. Da der Ansatz nach M13B auf einem bereits bestehenden In-vivo-Nachweis der Bioäquivalenz sowie auf Formulierungs- und Auflösungsdaten beruht, ist er nicht auf Wirkstoffe der BCS-Klasse I oder III beschränkt.
Das Fragen-und-Antworten-Dokument bestätigt außerdem, dass ein "waiver on a waiver” nicht akzeptabel ist, wenn die Wirkstärke, die als Grundlage für den Biowaiver dient, selbst ausschließlich auf der Grundlage eines BCS-basierten Biowaivers zugelassen wurde.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Herunterladen der Dokumente finden Sie auf der Website der EMA.



