EMA klärt Verantwortlichkeiten für Computer-Validierung und Datenintegrität in klinischen Studien

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat eine Mitteilung für Sponsoren klinischer Studien (Clinical Trials, CTs) veröffentlicht, um die Anforderungen an die Qualifizierung und Validierung von Computersystemen zur Verwaltung von CT-Daten hervorzuheben. Dies beruht auf aktuellen Inspektionsergebnissen und berücksichtigt die Auswirkungen auf die Integrität, Zuverlässigkeit, Robustheit und Akzeptabilität der Daten. Im Einklang mit dieser Meldung hat die EMA auch die Fragen 8 und 9 auf ihrer GCP Q&A-Website aktualisiert, die weitere Hinweise zu computergestützten Systemen enthalten.

GCP Verantwortlichkeiten bei der Qualifizierung und Validierung von Computersystemen & Datenintegrität

In klinischen Studien (CTs) werden große Datenmengen gesammelt, und diese Daten werden in wachsendem Umfang elektronisch erfasst und verarbeitet. Die Überprüfung der Datenintegrität (DI) ist zwingend vorgeschrieben und wird in der Regel vom klinischen Monitor durchgeführt, der in der Vergangenheit bevorzugt die Dokumentation, nicht aber die Historie der Dateneingaben überprüft hat. Darüber hinaus vergeben Sponsoren immer mehr Aufgaben in klinischen Studien an Auftragnehmer. Bei GCP-Inspektionen wurde eine wachsende Zahl von Abweichungen von GCP-Standards bei Verträgen mit Anbietern elektronischer Systeme und damit verbundenen Verfahren festgestellt.
Um diese Probleme zu klären, hat die EMA vor kurzem eine "Notice to sponsors on validation and qualification of computerized systems used in clinical trials" veröffentlicht. In dieser Meldung legt die EMA eindeutig fest:

  • Der Sponsor ist letztendlich verantwortlich für die Validierung des Computersystems und für die Bereitstellung angemessener dokumentierter Nachweise über den Validierungsprozess,
  • Das Versäumnis, den validierten Zustand eines Computersystems zu dokumentieren, stellt vermutlich ein Risiko für die Datenintegrität dar,
  • Es ist nicht akzeptabel, Computersysteme in CTs zu verwenden, bei denen der Validierungsstatus nicht bestätigt ist oder bei denen dem GCP-Inspektor keine angemessene Validierungs-Dokumentation zur Verfügung gestellt werden kann (z.B. in GCP-Inspektionen).

Darüber hinaus wurden die Fragen und Antworten 8 und 9 auf der GCP Q&A-Website der EMA auf der Grundlage der neuesten Ergebnisse der GCP-Inspektionen aktualisiert.

Q&A 8 - Qualifizierung und Validierung der in CTs verwendeten Computersysteme

Sponsoren sollten vertraglich sicherstellen, dass

  • Sponsor-Audits zur Lieferantenqualifizierung stattfinden können. Diese Audits sollten eine eingehende Überprüfung der Qualifizierungsunterlagen beinhalten,
  • GCP-Inspektionen beim Lieferanten stattfinden können, falls dieser Dienstleistungen für den Sponsor erbringt,
  • alle vom Lieferanten erstellten Qualifizierungsunterlagen in Bezug auf das Computersystem für die GCP-Prüfung zur Verfügung stehen,
  • der Sponsor Zugang zu den Systemanforderungsspezifikationen des Anbieters hat,
  • der Lieferant alle potenziellen schwerwiegenden Verstöße, einschließlich Sicherheitsverletzungen, zeitnah an den Sponsor weiterleitet.

Q&A 9 - Was kann getan werden, wenn die Dokumentation von Qualifizierungsaktivitäten und der Zugang für Inspektoren nicht vertraglich gesichert ist?

Der Sponsor sollte sicherstellen, dass die Qualifizierungsdokumentation des Anbieters für die GCP-Inspektion leicht zugänglich ist. Wird der Zugang zu der Dokumentation nicht gewährleistet, führt dies vermutlich zu kritischen Mängeln. Der Sponsor sollte jeden Vertrag mit Lieferanten ergänzen, um die Verfügbarkeit der Qualifizierungsdokumentation sicherzustellen. Ist ein Lieferant nicht bereit, den Vertrag zu ergänzen, ist der Sponsor dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass das System validiert und qualifiziert ist (auf der Grundlage der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Dokumentation). Ansonsten muss er eine Requalifizierung des Systems vornehmen.

Requalifizierung durch den Sponsor:

  • Falls die Studie noch läuft, sollte dies unverzüglich erfolgen. Wenn die Studie abgeschlossen ist, sollte dies vor der Einreichung des Antrags auf Marktzulassung erfolgen.
  • Eine dokumentierte Risikobewertung ist erforderlich, um Integritätsrisiken für Daten zu bewerten, die von einem Computersystem erfasst und gespeichert wurden, bei denen die retrospektive Qualifizierung-/ Validierung des Systems nicht erfolgreich war.   
  • Abhängig vom Ergebnis der Requalifizierung muss der Sponsor möglicherweise zu einem neuen Anbieter / System wechseln. Die erforderliche Migration zuvor erfasster CT-Daten sollte validiert werden.

Weitere Informationen finden Sie online in den GCP ("Good Clinical Practice") Q&As der EMA.

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