MHRA meldet schwerwiegende GCP-Verstöße einschließlich Datenintegrität

Die MHRA hat kürzlich ihren 2018er Bericht zu schwerwiegenden GCP-Verstößen veröffentlicht.

Schwerwiegende Verstöße gegen das Protokoll einer klinischen Studie bzw. die Gute Klinische Praxis (GCP = Good Clinical Practice) sind der MHRA innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden zu melden. Nach Angaben der Behörde wird ein schwerwiegender Verstoß definiert als Verstoß, der wahrscheinlich in erheblichem Maße Auswirkungen hat auf

  • die Sicherheit oder die körperliche/geistige Integrität der Probanden der klinischen Prüfung; oder
  • den wissenschaftlichen Wert der Studie.

Der Sponsor ist verpflichtet, schwerwiegende Verstöße zu melden. Wenn jedoch ein Prüfer oder eine Dritt-Organisation mit der Sponsorenbewertung des Verstoßes nicht einverstanden ist, erwartet die MHRA, dass die Sorgfaltspflicht durch den Prüfer/ die Dritt-Organisation ausgeübt wird. Darüber hinaus sollten Prüfer/ Dritt-Organisationen die Korrespondenz aufbewahren, mit der sie ihre Sorgfaltspflicht während einer Inspektion nachweisen.

Anzahl und Einstufung der GCP-Verstöße

Die MHRA erhielt insgesamt 115 schwerwiegende Verstöße; davon wurden 

  • 76 vom GCP-Inspektor als schwerwiegende Verstöße festgestellt,
  • 24 als nicht schwerwiegend eingestuft und
  • 15 warten noch auf weitere Informationen des Meldenden, um eine endgültige Bewertung vorzunehmen.

Schwerwiegende Verstöße aufgrund von Datenintegrität und Auftragsaktivitäten

In den meisten Fällen war die Patientensicherheit der Grund für die Meldung schwerwiegender Verstöße (49 von 115), gefolgt von anderen Verstößen (24 von 115), wie z.B.:

  • Nicht gemeldete Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen (suspected unexpected serious adverse reactions = SUSARs) und Probleme durch potenzielle Entblindungen,
  • Datenintegrität,
  • Delegierung von Aufgaben.

Im Jahr 2018 wurden sechs schwerwiegende Verstöße gemeldet, die eine anschließende GCP-Inspektion erforderten. Für die Mehrheit der eingegangenen Meldungen über schwerwiegende Verstöße erhielten die MHRA-Inspektoren vom Meldenden Updates über den Fortschritt der Untersuchung, sowie vorgeschlagene Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (Corrective and Preventive Actions, CAPAs). Eine getriggerte GCP-Inspektion war somit nicht erforderlich.

Erwartungen der MHRA zur Meldung schwerwiegender Verstöße

  • Wenn nicht klar ist, ob es sich bei dem Problem um einen schwerwiegenden Verstoß handelt, sollte trotzdem eine Meldung erfolgen (der GCP-Inspektor wird selbst beurteilen, ob es sich um einen schwerwiegenden Verstoß handelt),
  • Die Frist zur Meldung beginnt, sobald der Sponsor (oder die Dritt-Organisation) von dem Verstoß Kenntnis erlangt,
  • Das Qualitätsmanagementsystem (QMS), die Verträge und Studienpläne sollten eine zeitnahe Eskalation potenzieller schwerwiegender Verstöße sicherstellen,
  • Die Entscheidung über schwerwiegende Verstöße sollte zusammen mit einer Begründung dokumentiert, und im Trial Master File (TMF) gespeichert werden, so dass der gesamte Prozess während der GCP-Inspektion überprüft werden kann, um eine angemessene Aufsicht und Entscheidungsfindung nachzuweisen,
  • Bei der Umsetzung von CAPAs für einen schwerwiegenden Verstoß sollte auch geprüft werden, ob das Problem Auswirkungen auf andere Patienten oder Studien haben könnte.

Weitere Informationen - wie auch Beispiele - finden Sie im MHRA Inspectorate Blog mit dem Titel "GCP Serious Breaches - the 2018 Edition" sowie im "Annual review of good clinical practice referrals" der MHRA.

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