CONCEPT HEIDELBERG als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen (AZAV-Zertifizierung)
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Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungsmaßnahmen nur noch, wenn diese Maßnahmen gemäß §§ 81ff SGB III zugelassen sind und der Bildungsträger von der DEKRA Certification GmbH zertifiziert ist. Die DEKRA ist die von der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Zertifizierungsstelle.
In einem Audit bei der CONCEPT HEIDELBERG GmbH hat die DEKRA nun die Qualität der Fort- und Weiterbildung des Unternehmens geprüft und die Einhaltung der gültigen Anforderungen mit ihrem Zertifikat bestätigt. Danach ist der Informations- und Weiterbildungs-Dienstleister für die nächsten fünf Jahre als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) und insbesondere für
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1-5 SGB III) sowie
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (Vierter Abschnitt des Dritten Kapitels SGB III)
zugelassen.
Mit der Trägerzulassung hat CONCEPT HEIDELBERG auch die Maßnahmenzulassung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und rechnet auch hier in Kürze mit einer Bestätigung.
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