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Dr. Andreas Haffner, Boehringer Ingelheim
Dr. Petra Rempe, Bezirksregierung Münster
Miriam Schuh, Reusch Rechtsanwälte
Dr. Peter Stilkenböhmer, Bela-Pharm
Jörg Zimmermann, Vetter Pharma-Fertigung
Erfahren Sie das wichtigste über Ihre Rechte, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse im Rahmen Ihrer Funktion im Unternehmen. Lernen Sie, wie Sie an die verschiedenen Aufgabenstellungen herangehen können.
Im Zuge der Implementierung der 15. AMG-Novelle wurde der Leiter der Herstellung als eine Vorraussetzung zur Erlangung der Herstellerlaubnis gestrichen. Damit wurde aber nicht die Funktion als solche entbehrlich gemacht, denn sie ist für die Gesamtfunktion des Betriebes wichtig und auch erforderlich. Über die AMWHV werden die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Leitung der Herstellung festgelegt. Die entsprechende Funktion ist im EU-GMP Leitfaden als "Head of Production" definiert und näher beschrieben.
Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend wichtig, die mit den Regelungen der AMWHV und des EU-GMP Leitfadens einhergehenden Anforderungen und Bedingungen genau zu kennen und zu wissen, wie man diese mit den betrieblichen Aufgaben vereinbaren kann.
Neben den betrieblichen Verantwortlichkeiten wie Personalführung und Arbeitplanung sind organisatorische Stellung und die verschiedenen GMP-relevanten Tätigkeiten immens wichtig; sie können außerdem jederzeit ein Thema bei behördlichen Inspektionen sein.
Das Seminar richtet sich an alle, die bereits als Leiter/-in der Herstellung im Pharma- und Wirkstoffbereich tätig sind oder dies anstreben. Angesprochen sind auch Mitarbeiter der Qualitätssicherung und Personen aus anderen betrieblichen Schlüsselfunktionen, die im Rahmen der Aufgabenabgrenzung die Verantwortlichkeiten der Leitung der Herstellung genau kennen müssen.
AMG und AMWHV
Die Leitung der Herstellung nach AMWHV und EU-GMP Leitfaden
Teil A: Gesetzliche Grundlagen