BTM-Verantwortliche/r Rechtliche Bestimmungen und praktische Umsetzung beim Umgang mit Betäubungsmitteln

BTM-Verantwortliche/r

Mannheim

Seminar Nr. 20553

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Kosten

Reguläre Teilnahmegebühr*: EUR 990,--
Teilnahmegebühr für Mitarbeiter/innen von GMP-Überwachungsbehörden*: EUR 495,--

Alle Preise zzgl. MwSt. Wichtige Hinweise zur Umsatzsteuer.

* auch unkompliziert per Kreditkarte bezahlbar American Express Visa Mastercard

Rückfragen unter:
Tel.: 06221 / 84 44 0 E-Mail: info@concept-heidelberg.de

Sprecher

Kirsten Haarstrick, Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein, Arzneimittelüberwachung
Dr. Klaus Häußermann, Betäubungsmittel Consulting
Dirk Ohlenforst, Bonn

Zielsetzung

In diesem Seminar lernen Sie von erfahrenen Experten und Expertinnen aus Behörde und Industrie, was Sie im Umgang und beim Verkehr mit Betäubungsmitteln beachten müssen und welche Rechte, und vor allem welche Pflichten, bestehen.

Hintergrund

Es ist entscheidend wichtig, dass alle, denen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich des Betäubungsmittelrechtes übertragen wurden, ihre Rechte und Pflichten exakt kennen.

Das Betäubungsmittelrecht gilt auch dann, wenn eine Anwendung als Arzneimittel gar nicht vorgesehen ist, d.h. Forschungsbereiche, Forschungsinstitute, analytische Laboratorien oder Einrichtungen der Qualitätskontrolle müssen die einschlägigen Bestimmungen beachten. Um diese Beachtung zu garantieren, ist ein/e Betäubungsmittelverantwortliche/r zu benennen.

Als öffentlich-rechtliche Garantenträger stehen BtM-Verantwortliche in der Verantwortung. Im Fall von Verstößen haften sie persönlich.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle Mitarberinnen/Mitarbeiter, Fachund Führungskräfte aus Unternehmen und Einrichtungen, die Verantwortlichkeiten im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes übernehmen oder sich über diese informieren möchten.

Programm

Betäubungsmittel: Allgemeine Einführung
  • Definitionen
  • Missbräuchliche Verwendung
  • Ausgenommene Zubereitungen
  • Einzelregelungen
  • Ein- und Ausfuhr
  • Abhängigkeit und Substitution
Bundesopiumstelle, Betäubungsmittelgesetz, Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
  • Die Rolle der Bundesopiumstelle
  • Überwachung und Überwachungsmaßnahmen
  • Grundzüge und Grundsätze des BtMG
  • Wann ist eine Erlaubnis erforderlich
  • Erlaubnis und Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
  • Antragstellung
  • Versagen der Erlaubnis, Versagensgründe
  • Rücknahme und Widerruf
  • Fristen
  • Be- und Einschränkungen
  • Meldung nach § 18 BtMG
  • Abgabebelegverfahren
  • Internationale Übereinkommen
  • Das Ineinandergreifen nationaler und internationaler Maßnahmen
Betäubungsmittelverantwortliche als öffentlich-rechtliche Garantenträger
  • Aufgaben, Pflichten und Verantwortung
  • Verfahren der Benennung
  • Stellenbeschreibung
  • Anbindung an das Unternehmen bzw. die Einrichtung
  • Organisatorische Strukturen, Organigramm
  • Verantwortungsabgrenzung
Haftungsfragen und Schadensvorsorge
  • Haftungsfragen
  • Haftung durch Vertreter der juristischen Person
  • Organisatorisches Verschulden
  • Strafrecht und Ordnungswidrigkeit
  • Schadensvorsorge
Umgang mit Betäubungsmitteln in einem pharmazeutischen Unternehmen
  • Betäubungsmittelverkehr innerhalb Deutschlands (Binnenhandel)
  • Grenzüberschreitender Betäubungsmittelverkehr (Außenhandel)
  • Formularwesen
  • Dokumentation
  • Lagerung und Auflagen zur Sicherung
  • Zollamtliche Abwicklung
Wichtige Abläufe beim Umgang mit Betäubungsmitteln – Beispiele aus der Praxis
  • Handel und Erwerb von Betäubungsmitteln
  • Abgabe von Betäubungsmitteln
  • Verarbeitung eines Betäubungsmittels
  • Verarbeitung einer ausgenommenen Zubereitung
  • Umgang mit Referenzsubstanzen im Labor
  • Musterzug
  • Lagerung von Rückstellmustern
  • Amtliche Probennahme
  • Vernichtung von Betäubungsmitteln
  • Aufzeichnungen, Protokolle und Meldungen
Grundstoffe und das Grundstoffüberwachungsgesetz
  • EG-Vorgaben
  • Grundstoffe und deren Klassifizierung
  • Grundstoffüberwachungsgesetz
  • Duldungs- und Mitwirkungspflicht

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