Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis gemäß §§ 20b, 20c, 72b oder § 72c AMG

Titel:
Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis gemäß §§ 20b, 20c, 72b oder § 72c AMG
Kurztitel:
VAW 15111604
Internet:
Herkunft/Verlag:

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Dokumentenart:
Verfahrensanweisung
Inhalt:
Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Entscheidung über die Erteilung sowie über die Änderung einer Erlaubnis für - die Gewinnung von Gewebe, - die im Rahmen der Gewinnung erforderlichen Laboruntersuchungen, - die Gewinnung und die Laboruntersuchung von autologem Blut für die Herstellung von biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukten gemäß § 20b AMG, - die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbrin- gen von Gewebe gemäß § 20c AMG sowie - die Einfuhr von Gewebe bzw. Gewebezubereitungen (GWZ) gemäß § 72b AMG bzw. § 72c AMG in Verbindung mit den Vorgaben der VAW 151120 (Bescheinigungen ge- mäß § 72b Abs. 2 und § 72c Abs. 3 AMG). Des Weiteren stellt die VAW die Verwendung einheitlicher Formate für die Erlaubnisurkun- den sicher. Die Erstellung von im Hinblick auf die Einfuhr notwendige Bescheinigungen gemäß § 72b Abs. 2 AMG bzw. § 72c AMG wird in der VAW 151120 beschrieben

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