Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis gemäß §§ 20b, 20c, 72b oder § 72c AMG
Titel:
Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis gemäß §§ 20b, 20c, 72b oder § 72c AMG
Kurztitel:
VAW 15111604
Internet:
Herkunft/Verlag:
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Dokumentenart:
Verfahrensanweisung
Inhalt:
Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Entscheidung über die Erteilung sowie über die Änderung einer Erlaubnis für
- die Gewinnung von Gewebe,
- die im Rahmen der Gewinnung erforderlichen Laboruntersuchungen,
- die Gewinnung und die Laboruntersuchung von autologem Blut für die Herstellung von
biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukten gemäß § 20b AMG,
- die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbrin-
gen von Gewebe gemäß § 20c AMG sowie
- die Einfuhr von Gewebe bzw. Gewebezubereitungen (GWZ) gemäß § 72b AMG bzw.
§ 72c AMG in Verbindung mit den Vorgaben der VAW 151120 (Bescheinigungen ge-
mäß § 72b Abs. 2 und § 72c Abs. 3 AMG).
Des Weiteren stellt die VAW die Verwendung einheitlicher Formate für die Erlaubnisurkun-
den sicher.
Die Erstellung von im Hinblick auf die Einfuhr notwendige Bescheinigungen gemäß § 72b
Abs. 2 AMG bzw. § 72c AMG wird in der VAW 151120 beschrieben