Inhalt:
Diese Verordnung regelt die Erhebung der Daten, die für das datenbankgestützte Informationssystem über
Medizinprodukte benötigt werden, ihre Übermittlung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation
und Information sowie die Verarbeitung und Nutzung der in diesem Informationssystem gespeicherten Daten.