ZLG wird zentrale Koordinierungsstelle für die Medizinprodukte-Überwachung

Seit April 2013 ist ausschließlich die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten für die Benennung von Stellen und die Anerkennung von Laboratorien nach dem Medizinproduktegesetz zuständig. Ferner ist sie die zentrale Koordinierungsstelle für die Medizinprodukte-Überwachung.

Die ZLG hat folgendes auf Ihrer Webseite publik gemacht:

"Zum 1. April 2013 ist die Zweite Änderung des  Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) in Kraft getreten.

Mit dieser Änderung ist für die Benennung von Stellen und die Anerkennung von Laboratorien nach dem Medizinproduktegesetz nur noch die ZLG zuständig. Die bisherige Zuständigkeit der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) für Benannte Stellen im Bereich der aktiven Medizinprodukte sowie der aktiven implantierbaren medizinischen Geräte wurde auf die ZLG übertragen. Die ZLG vollzieht im Bereich der Medizinprodukte auch die Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde im Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG vom 31. Juli 2009). Zudem ist die ZLG als zentrale Koordinierungsstelle für die Medizinprodukteüberwachung in Deutschland bestimmt worden."

Genaueres finden Sie im "Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten".

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