ZLG aktualisiert Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) mit Sitz in Bonn veröffentlicht auch Auslegungs-Dokumente von Regelwerken. Unlängst aktualisiert wurde eine Empfehlung zur "Vom Hersteller bereitzustellende Informationen für die Aufbereitung von Medizinprodukten – Auswahl und Dokumentation der Nachweiserbringung". Was ist der Grund der Aktualisierung?
Der Grund der Anpassung des Dokumentes mit der Dokumenten-Nummer RDS 007 ist eine Anpassung an die aktuelle Norm DIN EN ISO 17664 mit dem Ausgabestand 2018-04. Die doch erheblichen Änderungen zur Vorgängernorm aus dem Juli 2004 machten eine Anpassung auch des ZLG-Dokumentes notwendig. Auf der Seite des Beuth-Verlages ist eine Zusammenfassung der Änderungen der aktuellen und der Vorgänger-Norm einzusehen.
Das Ziel des vom Horizontales Arbeitskomitee Reinigung, Desinfektion und Sterilisation herausgegebenen Dokumentes ist es, ein gemeinsames Verständnis der gesetzlichen und normativen Bestimmungen zu erreichen. Das Dokument beschreibt deshalb zu berücksichtigende Aspekte zur Erbringung des Wirksamkeitsnachweises des vom Hersteller vorgeschlagenen Aufbereitungsverfahrens. Es stellt eine Hilfestellung zur Festlegung und Bewertung der Aspekte einschließlich deren Umsetzung für die Nachweiserbringung der Wirksamkeit von Verfahren zur Aufbereitung von Medizinprodukten dar. Weitergehende Informationen finden Sie auch im Dokument "Vom Hersteller bereitzustellende Informationen für die Aufbereitung von Medizinprodukten – Auswahl und Dokumentation der Nachweiserbringung" der ZLG.