Wie muss die Reinraum-Überwachung durchgeführt werden?

Die Räumlichkeiten zur Herstellung von Arzneimitteln müssen überwacht werden. Je nachdem, welche Art Produkt hergestellt wird und ob es sich um ein steriles oder nicht-steriles Arzneimittel handelt, sind die Anforderungen schärfer oder weniger scharf. Und auch der Umfang an zu beachtenden Regeln steigt, je größer das Risiko einer Verunreinigung für das Produkt ist. Somit gibt es für die Raumüberwachung bei der Fertigung von sterilen Arzneimitteln die meisten Regularien, und es gelten die schärfsten Grenzen.

Die wesentliche Größe in der Raumüberwachung bzw. im Reinraum-Monitoring ist die Partikelkonzentration. Diese bestimmt die Reinheitsklasse des Raumes, welche in der Qualifizierung erstmalig und in der Requalifizierung wiederholt gezeigt werden muss. Wo und wie die Partikelkonzentration in der kritischen Zone A (= ISO Kasse 4.8) zu messen ist, geht dabei direkt aus dem Annex 1 des EU GMP-Leitfadens hervor.

Für die turbulent durchströmten Räume (B, C, D), die den sterilen Kern A umgeben, fordert der Annex 1 die Anwendung der ISO 14644-1 (2015). Diese ISO Norm ist durch die Nennung in einem verbindlichen GMP-Regelwerk ebenfalls verbindlich, allerdings nur für die Sterilproduktion. Die ISO 14644-1 (2015) enthält eine Tabelle, die die Anzahl der Messpunkte in Abhängigkeit der Raumfläche angibt, allerdings nur für die Messungen zur Qualifizierung bzw. Requalifizierung der Reinheitsklassenbestimmung hinsichtlich der Partikelkonzentration.

Die Anzahl und die Positionen der Messstellen im Monitoring dahingegen fordern einen Risikobasierten Ansatz. Hier gilt die ISO 14644-2. Gemäß der technischen Interpretation des Annex 1 (PIC/S PI 032-2) ist für die Zone A und indirekt auch für die Zone B ein permanentes Partikelmonitoring gefordert.

Das mikrobiologische Monitoring ist ebenfalls in einer Norm beschrieben. Die DIN EN ISO 14698 gibt dabei allerdings keine Anzahl Messpunkte pro Fläche an, sondern fordert einen risikobasierten Ansatz.

Auch die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit müssen messbar sein, eine verbindliche Vorgabe für die Anzahl der Messstellen und deren Platzierung gibt es aber nicht. Auch hier fordern diverse Regeln eine risikobasierte Vorgehensweise. Theoretisch würde ein Messpunkt genügen, allerdings nur im idealen Fall, wenn die Raumkonditionen überall im Raum identisch wären, was es in der Realität nicht gibt.

In der Herstellung von nicht-sterilen Formen ist man weit weniger reguliert und hat viel mehr Freiheitsgrade, was aber häufig zu Unsicherheiten führt. In der Regel lehnt man sich hier an die Klassifizierung A-D an und definiert eigene Zonen wie z.B. D', E und F mit einem eigenen, selbst festgelegten Monitoring-Konzept.

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.