WHO veröffentlicht Variations Guideline für präqualifizierte Wirkstoffe und Arzneimittel

Im Mai 2013 erschien der neue Technical Report (TRS 981) der WHO mit insgesamt 4 Anhängen mit den Titeln

  • Release procedure for International Chemical Reference Substances (Annex 1)
  • WHO guidelines on quality risk management (Annex 2)
  • WHO guidelines on variations to a prequalified product (Annex 3)
  • Collaborative procedure between the World Health Organization Prequalification of Medicines Programme and national medicines regulatory authorities in the assessment and accelerated national registration of WHO-prequalified pharmaceutical products (Annex 4)

Wir berichteten über den Inhalt von Annex 2 in unserer News vom 27. Mai 2013.

Annex 3 besteht aus einer Variations Guideline, die unter Berücksichtigung der Bestimmungen der neuen Generika-Leitlinie der WHO (s. unsere News vom 3. April 2013) aktualisiert wurde. Der vollständige Titel dieser Variation-Guideline lautet "WHO guidelines on variations to a prequalified product" und ist auf präqualifizierte Wirkstoffe und Arzneimittel anzuwenden. Diese Leitlinie gehört somit zum Corpus von Dokumenten, die den regulatorischen Rahmen für das Präqualifizierungsprogramm der WHO bilden.

Die neue Variations-Guideline regelt die Einstufung administrativer und qualitätsrelevanter Änderungen sowie von Änderungen in einem Certificate of Suitability (CEP) bzw. einem Präqualifizierungsdokument eines Wirkstoffs.
In der Guideline werden zwei Änderungskategorien angeführt:

  • Minor Variation (Vmin). Die Änderung hat nur geringfügige Auswirkungen auf die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Arzneimittels. Sie ist zu melden und kann eingeführt werden, wenn innerhalb eines von der WHO auf ihrer Webseite vorgegebenen Zeitraums kein Bescheid mit aufschiebender Wirkung (objection letter) ergangen ist. Falls Rückfragen an den Antragsteller gerichtet werden, kann dieser die Änderung nur nach einem abschließenden Bestätigungsschreiben der WHO implementieren.
  • Major Variation (Vmaj). Die Änderung kann erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Arzneimittels haben. Sie ist zu melden und kann nur nach einem positiven Bescheid der WHO implementiert werden.

Für Änderungen, die minimale oder keine Auswirkungen auf die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität des Arzneimittels haben, nennt die Guideline folgende Berichtskategorien:

  • Annual notification (AN). Eine AN ist 12 Monate nach Implementierung der Änderung bei der WHO einzureichen.
  • Immediate notification (IN). Eine IN muss sofort nach Einführung der Änderung bei der WHO eingehen und gilt als akzeptiert, wenn innerhalb von 30 Tagen kein negativer Bescheid von der WHO ergeht.

Die Auflistung der einzelnen Änderungen in der Leitlinie ist, analog zur neuen Variations-Guideline der EU-Kommission (s. auch folgende News in diesem Newsletter zur finalen Variations-Guideline), ebenfalls tabellarisch dargestellt.

Das Präqualifizierungs-Programm der WHO umfasst die Präqualifizierung von pharmazeutischen Wirkstoffen, Fertigarzneimitteln und Qualitätskontroll-Labors und beschränkt sich auf Medikamente, die für die Fortpflanzungsgesundheit und gegen HIV/AIDS, Malaria, Influenza, Tuberkulose und Diarrhoe eingesetzt werden. Um die Präqualifizierung für einen Wirkstoff oder ein Arzneimittel zu erlangen, ist ein Dossier im CTD-Format einzureichen, in dem analog einer Zulassung in Europa die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels nachzuweisen ist. Weitere Informationen zum Präqualifizierungsprogramm findet man auf der entsprechenden Webseite der WHO.

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