WHO-Leitfaden zur sicheren Herstellung und Qualitätskontrolle von monoklonalen Antikörpern veröffentlicht

Bereits im Oktober 1991 hat der WHO Sachverständigenausschuss die ersten Leitlinien für die Qualitätssicherung von monoklonalen Antikörpern zur Verwendung beim Menschen in Kraft gesetzt. In den folgenden 30 Jahren hat es vielfältige wissenschaftliche und technische Fortschritte  gegeben, was sowohl die Herstellung als auch die Qualitätssicherung monoklonaler Antikörper (mAbs) betrifft. Besonders der Einsatz rekombinanter DNA (rDNA) und Klonierungstechnologien haben dazu maßgeblich beigetragen.

In der Folge erschienen 2013 die WHO-Leitlinien für die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von biotherapeutischen Proteinprodukten, die mit Hilfe der rekombinanten DNA-Technologie hergestellt werden. Obwohl die Leitlinien für die Herstellung und Qualitätskontrolle von mAbs in den Anwendungsbereich genau dieser Leitlinien fallen, bestand ein weiterer Bedarf, zusätzliche Klarheit und detailliertere Informationen zu diesem Thema sowie Leitlinien für mAbs, die aus pflanzenbasierten Systemen hergestellt werden, zu erhalten. Die vorliegenden Leitlinien wurden im Rahmen einer internationalen Konsultation entwickelt und sollen die Leitlinien in Anhang 3 der Technical Report Series, Nr. 822 (1), ersetzen. Basierend auf den erheblichen Fortschritten betreffend der Arten und Varianten von mAbs und verwandten antikörperähnlichen Proteinen, kann dieser Leitfaden für diese Art von Produkten, die auf einem Antikörpergerüst beruhen, als anwendbar betrachtet werden. Dies schließt mit ein:

  • mAbs aller Isotypen, unabhängig davon, ob sie humanisiert, menschlich oder chimär sind, und ungeachtet des beabsichtigten therapeutischen Wirkmechanismus,
  • Antikörperfragmente wie variable Einzelkettenfragmente (scFvs) und antigenbindende Fragmente (Fabs),
  • Ein-Domänen-Antikörper (Nanokörper)
  • bispezifische oder multispezifische Antikörper,
  • mAbs oder verwandte Antikörperproteine, die chemisch modifiziert wurden, z. B. durch ihre Konjugation mit Polyethylenglykol (PEG) oder einem Arzneimittelwirkstoff,
  • mehrere mAb-Substanzen, die in einem Endprodukt zusammengefasst sind ("Antikörpercocktail").

Der jetzt vorliegende Leitfadenentwurf gliedert sich wie folgt:

  • Terminology
  • General and Regulatory Considerations
  • Special Considerations
  •  International reference materials
  • Part A. Manufacturing recommendations
    A.1 Definitions
    A.2 General manufacturing recommendations
    A.3 Reference preparations
    A.4 Control of source materials
    A.5 Control of mAb production
    A.6 Filling and containers
    A.7 Control of the final product
    A.8 Records
    A.9 Retained samples
    A.10 Labelling
    A.11 Distribution and transport
    A.12 Stability testing, storage and expiry data
  • Part B. Recommendations for NRAs
    B.1 General recommendations
    B.2 Release and certification
  • Acknowledgements
  • References

Die WHO definiert dabei die Anwendbarkeit dieses Guidelines wie folgt:

"Für die Zwecke dieses Leitfadens wird der Begriff "monoklonaler Antikörper" oder "mAb" verwendet, um die Breite der oben dargestellten Substanzen und Produkte zu erfassen, sofern nicht anders angegeben. Dem Leser wird außerdem empfohlen, die WHO-Leitlinien zur Bewertung von monoklonalen Antikörpern als ähnliche biotherapeutische Produkte (SBP) zu konsultieren, um zusätzliche Hinweise zur Charakterisierung und Qualitätsbewertung der betreffenden Produkte zu erhalten.
Es ist zu beachten, dass dieser Leitfaden nicht auf nukleinsäurebasierte Plattformen anwendbar ist, die einen Vektor oder eine ähnliche Technologie für die Übertragung der genetischen Sequenz verwenden, die für die Antikörperproduktion in vivo nach ihrer Verabreichung kodiert. Die Herstellung und Qualitätssicherung solcher Produkte unterscheidet sich stark von derjenigen von mAbs. Obwohl für antikörpermimetische Proteine, die auf Nicht-Immunglobulin-Gerüsten basieren (z. B. DARPins, Affimere und Anticaline), einige ähnliche Herstellungs- und Qualitätssicherungsprozesse gelten, wie sie in diesem Leitfaden beschrieben werden, können auch für sie besondere regulatorische Erwägungen gelten, die nicht in den Rahmen dieses Dokuments fallen. Daher wird den Herstellern solcher Produkte empfohlen, sich stattdessen auf die Leitfaden für Biotherapeutika, die mittels rekombinanter DNA-Technologie hergestellt werden."

(Anmerkung: Übersetzung d. Redaktion)

Das vorliegende Dokument kann bis Ende November kommentiert werden. Ausführlichere Informationen finden Sie direkt im "WHO Guideline for the safe production and quality control of monoclonal antibodies for use in humans".

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