WHO-Arbeitsdokument zur Bioäquivalenz zur öffentlichen Konsultation freigegeben

Am 24. April 2026 hat die WHO auf der WHO-Medicines-Website unter “Working documents in public consultation” einen neuen Entwurf des Arbeitsdokuments Bioequivalence for Immediate Release Oral Dosage Forms” (QAS/25.990) veröffentlicht. Das Dokument wird als Entwurf zur Stellungnahme bereitgestellt und soll die WHO-Empfehlungen zur Demonstration der Bioäquivalenz (BE) für oral verabreichte Arzneiformen mit sofortiger Wirkstofffreisetzung (Immediate Release, IR) – etwa Tabletten, Kapseln und orale Suspensionen – aktualisieren.

Hintergrund

Im Abschnitt "Background“ erläutert die WHO, dass die Aktualisierung 2024 vom 58. Expert Committee on Specifications for Pharmaceutical Preparations (ECSPP) empfohlen wurde, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Joint Meeting 2024 on Regulatory Guidance for Multisource Products. Die Überarbeitung ist Teil eines umfassenderen Vorhabens, die WHO-Leitlinien zur Bioäquivalenz und Austauschbarkeit von Multisource- (Generika-) Produkten zu modernisieren und mit relevanten ICH-Leitlinien (u. a. ICH M9, M10 und M13) in Einklang zu bringen.

Die WHO weist darauf hin, dass das Expert Committee bei der Prüfung von ICH M13A (Guideline on bioequivalence for immediate-
release solid oral dosage forms) die wissenschaftlichen Grundprinzipien und Kernanforderungen weitgehend als konsistent mit der bestehenden WHO-Leitlinie bewertet hat, zugleich jedoch Unterschiede in einzelnen Bereichen identifiziert hat – ausdrücklich genannt werden Dosisproportionalität, endogene Substanzen, pH-abhängige Aspekte sowie bestimmte Produktkategorien.

Vor diesem Hintergrund empfahl das ECSPP eine strukturierte Aktualisierung der WHO-BE-Leitlinien, einschließlich einer gezielten Revision für IR-Produkte, die sich an den wissenschaftlichen Prinzipien von ICH M13A orientiert, zugleich aber die Bedarfe und Kapazitäten der WHO-Mitgliedstaaten berücksichtigt.

Aufbau des Dokuments und zentrale Inhalte

Der englischsprachige Entwurf ist in fünf Hauptkapitel gegliedert: 

  • Introduction – Zielsetzung, Hintergrund (Bioäquivalenz; Datenintegrität) und Geltungsbereich
  • General principles in establishing bioequivalence – Studiendesign und Datenauswertung für PK-Endpunkt-BE-Studien
  • Specific topics – u.a. endogene Substanzen, weitere IR-Arzneiformen (z. B. orodispersible Tabletten, Kautabletten, orale Suspensionen, orale Lösungen), Fixkombinationen und pH-Abhängigkeit
  • Documentation
  • Glossary

Aus technischer Sicht bekräftigt die WHO, dass die Bioäquivalenz von IR-oralen Darreichungsformen in der Regel über klinisch-pharmakokinetische Bioäquivalenzstudien (oder, sofern geeignet, über vergleichende In-vitro-Freisetzungsprüfungen) nachgewiesen wird. Zudem wird auf die Möglichkeit von Biowaivern auf Basis des Biopharmaceutics Classification System entsprechend separater WHO-Leitlinien verwiesen. Der Entwurf enthält außerdem einen eigenen Abschnitt zur Datenintegrität, der auf WHO-GCP-Prinzipien verweist und hervorhebt, dass die letztverantwortliche Zuständigkeit für die Integrität der eingereichten Studiendaten beim Antragsteller liegt.

Kommentierung und weiteres Vorgehen

Stellungnahmen sollen über die Online-Plattform PleaseReview™ bis 23. Juni 2026 eingereicht werden. Weitere Hinweise zum Kommentierungsprozess sind im PDF-Dokument beschrieben.

Darüber hinaus enthält der Entwurf einen Zeitplan, nach dem das Arbeitsdokument für die Diskussion und eine mögliche Annahme durch das ECSPP bei dessen 59. Sitzung (12.–16. Oktober 2026) vorgesehen ist.

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