Welche Möglichkeiten gibt es für die Reduzierung von Probenahme und Prüfung bei Ausgangstoffen?

Kapitel 5 des EG GMP Leitfadens für den Bereich der Produktion wurde schon im letzten Jahr aktualisiert. Es ist aber noch nicht so allgemein bekannt, dass dieses Kapitel konkrete Vorgaben enthält, unter welchen Voraussetzungen man die Prüfung und die Probenahme bei Wirk- und Hilfsstoffen reduzieren kann. Hierzu werden insbesondere in den Abschnitten 5.35 und  5.36 Vorgaben gemacht und damit Möglichkeiten für eine Reduktion aufgezeigt.

Grundsätzlich sind die Hersteller von Fertigprodukten verantwortlich für jede Testung der Ausgangsmaterialien, wie diese im Zulassungsdossier beschrieben sind. Sie können jedoch teilweise oder vollständige Testergebnisse von dem genehmigten Ausgangsmaterialhersteller nutzen, müssen dabei aber zumindest die Prüfungen auf Identität durchführen, so wie diese in der Zulassungsdokumentation aufgeführt sind.

Falls man die Prüfung an den Zulieferer "outsourcen" möchte, muss dies gerechtfertigt und dokumentiert werden. Weiterhin müssen einige zusätzliche Maßnahmen erfüllt sein, wie

  • Besondere Aufmerksamkeit für die Vertriebskontrollen (Transport, Großhandel, Lagerung, Auslieferung), um letztendlich sicherzustellen, dass die Testergebnisse auf die ausgelieferten Ausgangsstoffe anwendbar bleiben.
  • Durchführung von risikobasierten Audits an den Standorten, an denen die Testungen und Probenahme der Ausgangsstoffe durchgeführt werden, zur Überprüfung der GMP-Compliance und für die Sicherstellung, dass die Spezifikationen und Testmethoden so angewandt werden, wie im Zulassungsdossier beschrieben.
  • Das Analysenzertifikat des Herstellers/Lieferanten des Ausgangsstoffes muss von einer benannten Person mit angemessener Qualifikationen und Erfahrung unterzeichnet sein. Diese muss die Übereinstimmung mit der genehmigten Produktspezifikation bestätigen.
  • Der Arzneimittelhersteller muss über angemessene Erfahrungen im Umgang mit dem Ausgangsstoffhersteller verfügen, einschließlich der Bewertung von zuvor bezogenen Chargen und der Historie der Compliance, bevor die eigene interne Testung reduziert wird.
  • In geeigneten Abständen hat der Arzneimittelhersteller oder ein anderes, anerkanntes Auftragslabor eine Vollanalyse durchzuführen, um die Testergebnisse mit den Ergebnissen des Analysenzertifikats des Materialherstellers oder Lieferanten zu vergleichen und um damit deren Zuverlässigkeit zu prüfen. Kommt es hierbei zu Unstimmigkeiten, muss eine Untersuchung erfolgen und geeignete Maßnahmen müssen ergriffen werden. Und die Werte des Analysenzertifikates des Materialherstellers dürfen nicht übernommen werden, bis diese Maßnahmen abgeschlossen sind.

Weitergehende Informationen finden Sie im vollständigen Kapitel 5 "Produktion" des EG GMP Leitfadens.

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