Welche externen GMP Auditberichte darf man verwenden?

Häufig werden wir zur Akzeptanz von GMP-Audits von Dritten bei Wirkstoffherstellern befragt. Hintergrund ist der Umstand, dass immer mehr Organisationen diese Audits anbieten. Worauf ist nun zu achten?

Ganz wichtig ist zu klären, wer den Auftrag gab; z.B. wurde das Audit von einem anderen Pharma-Unternehmen initiiert, auf Eigeninitiative des Auditors bzw. der Organisation dahinter oder gar von dem Wirkstoffhersteller selbst?

Audits (und die Berichte dazu), die vom Wirkstoffhersteller oder einem seiner Händler initiiert wurden, sind sehr kritisch zu sehen. Auch Audits, die auf Eigeninitiative des Auditors bzw. der Organisation geführt wurden, bedürfen einer genauen Prüfung und Analyse, vor allem müssen mögliche Interessenkonflikte geklärt werden.

Idealerweise wird ein Auftragsaudit von einem oder mehreren Arzneimittelherstellern, die selber ein Produkt von dem Wirkstoffhersteller beziehen, beauftragt. Ist der Wirkstoffhersteller selbst der Auftraggeber, muss die Unabhängigkeit des Auditors klar nachgewiesen werden. Lassen Sie sich das unbedingt schriftlich bestätigen.

Akzeptanz, Akkreditierung und "Conflict of Interest". Was ist dabei zu beachten?

Grundsätzlich kann ein Arzneimittelhersteller ein Audit selbst durchführen oder durch einen geeigneten Dritten (also die sogenannte Third Party) durchführen lassen. Häufig beauftragt ein Arzneimittelhersteller dazu einen Berater, der Erfahrungen bei der Durchführung von Audits hat. Dennoch sollten auch hier einige Punkte beachtet werden, denn der externe Auditor wird für das Pharma-Unternehmen tätig, als wäre er ein eigener Mitarbeiter. Wichtig ist hier, einen Auditor zu wählen, der die zu auditierenden Prozesse kennt. Wenn also ein biopharmazeutischer Wirkstoff bzw. dessen Hersteller zu auditieren ist, sollte der Auditor die dafür notwendigen Erfahrungen bei biopharmazeutischen Prozessen mitbringen. Der Auditor sollte dabei auch bestätigen, dass er/sie mindestens in den letzten 2 Jahren nicht für den zu auditierenden Bereich als Berater tätig war, um nicht mögliche Interessenskonflikte diskutieren zu müssen. Hier hilft eine dokumentierte Bestätigung, die aber öfters vergessen wird. Sehr wichtig ist die Qualifizierung des GMP-Auditors. Lassen Sie sich dazu einen Lebenslauf des Auditors senden (Studium, Berufserfahrung, Audithistorie und Audit-Trainings) und qualifizieren Sie den Auditor. Die Durchführung durch eine akkreditierte Stelle spielt dafür keine Rolle. Im Arzneimittelrecht hat die Akkreditierung keinerlei Bedeutung.

Nachträglicher Kauf von Auditberichten:

Immer mehr Auditberichte werden zum Kauf angeboten. Im Prinzip spricht nichts gegen den Kauf eines Auditberichts. Allerdings gelten hier die gleichen Regeln wie bei der Initiierung eines Audits. Die Auditoren müssen auf jeden Fall unabhängig sein. Lassen Sie sich das wiederum schriftlich bestätigen. Prüfen Sie, ob die Produkte die auditiert wurden, auch die Produkte sind, die im Rahmen ihrer Lieferantenqualifizierung relevant sind. Ein Audit eines anderen Produktes ist wenig hilfreich. Es müssen in dem Auditbericht konkrete Informationen zu dem produktspezifischen Prozessen und Abläufen zu finden sein. Nur so kann der Auftraggeber, auf Basis der vorliegenden Informationen, entscheiden, ob ein Lieferant ausreichend qualifiziert werden kann.

Wichtig: ein Auditbericht bildet nur ein Bestandteil der Lieferantenqualifizierung!

Auditberichte stehen im Mittelpunkt des Interesses. Dabei wird aber häufig vergessen, dass die Auditberichte nur ein Bestandteil der Lieferantenqualifizierung sind, wenn auch ein zentraler. Auditberichte enthalten eine Beschreibung der am Audit-Termin ermittelten GMP-Situation. Die eigentliche Bewertung dieser Ergebnisse erfolgt durch den Auftraggeber, z.B. durch eine Qualitätseinheit oder auch durch die Qualified Person. Neben dem Auditbericht sind noch weitere Informationen heranzuziehen, z.B. die Erfahrungen mit dem Lieferanten und die Bewertung der angelieferten Ware. Welchen Wert hat ein Auditbericht mit einer guten GMP Bewertung, wenn im Rahmen des Musterzugs wiederholt Abweichungen von den Spezifikationen festgestellt wurden? Auch die Auswertung von weiteren Informationen wie z.B. verfügbare Inspektionsberichte der FDA, die über den Freedom of Information Act allgemein zugänglich sind, oder die EDQM-Datenbank mit der Liste der CEPs von Wirkstoffherstellern, die aufgrund von GMP-Mängeln zurückgezogen wurden. Dies alles sollte in eine Risikoanalyse einfliesen, mit deren Hilfe man einen Lieferanten qualifiziert - oder eben nicht.

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