Warning Letter wegen nicht validierter Analysenmethoden

Die Verwendung von validierten analytischen Methoden ist eine der grundsätzlichen Anforderungen für Labore im GMP-regulierten Umfeld. Wenn die Qualitätskontrolle eines Betriebs ohne den Nachweis der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit der verwendeten analytischen Verfahren arbeitet, verletzt sie diese Anforderungen. Geschieht dies bei einem Auftragslabor, das Analysen für mehrere Kunden durchführt, sind die Konsequenzen umso weitreichender und für alle Beteiligten sehr ärgerlich.

Bei ihrem Besuch in dem französischen Vertragslabor Quali-Controle im September letzten Jahres stießen die FDA-Inspektoren auf genau diesen Sachverhalt. Da die Stellungnahme des Labors zu den Beanstandungen nicht überzeugte, folgte ein knappes halbes Jahr später ein Warning Letter.

Folgende GMP-Verstöße werden dieser Einrichtung zur Last gelegt:

Nicht validierte Prüfmethoden
Analytische Methoden, die nicht Bestandteil von Arzneibuchmonographien sind, werden für die Analytik von GMP-pflichtigen Produkten eingesetzt und bilden damit die Grundlage für Freigabeentscheidungen.

Invalidierung von OOS-Ergebnissen
Von drei hintereinander ausgeführten Analysenläufen lagen zwei außerhalb und einer innerhalb der Spezifikation. Die beiden OOS-Werte wurden danach ohne Rechtfertigung bzw. dokumentierte Ursachenforschung invalidiert. Die in der Stellungnahme angeführte Begründung, dass die OOS-Werte durch schmutzige Glasgeräte veruracht wurde, ließ die FDA nicht gelten, da der Nachweis hierfür nicht erbracht wurde. Außerdem vermisste die FDA einen CAPA-Plan, aus dem hervorgeht, wie solche Fehlerquellen künftig ausgeschlossen werden können. 

Nichteinhalten der Qualitätsvereinbarung
Quali-Controle verletzte die in der Qualitätsvereinbarung mit den Kunden festgelegten Verpflichtungen. Anstelle der dort beschriebenen Verwendung von USP-Verfahren wurden alternative (nicht validierte) Methoden verwendet. Die Kunden wurden weder vorab darüber informiert noch deren Einverständnis eingeholt.

Die FDA betrachtet alle Einrichtungen, die im Kundenauftrag Herstellungsschritte oder, wie in diesem Fall, Analysen durchführen, als Erweiterung des pharmazeutischen Herstellers. Kontraktlabore stehen somit voll in der (GMP-)Verantwortung und sind von den Konsequenzen ebenso betroffen, wie der Arzneimittelhersteller. Entsprechend umfangreich fallen auch die Nachforderungen der FDA gegenüber Quali-Control hinsichtlich der GMP-Dokumente aus, die eigentlich in einem GMP-regulierten Betrieb hätten vorhanden sein sollen.

Quelle: FDA Warning Letter an Quali Controle & Qual-Controle-C.E.Bac

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