Warning Letter im Bereich allogener Nabelschnur- und Amnionmembranprodukte

Basierend auf einer Inspektion der FDA im Dezember 2021 erhielt die Firma Vitti Labs LLC einen Warning Letter. Die Firma vertreibt Produkte der o.g. Klasse an Drittanbieter, teilweise unter eigenen Label, und direkt an Angehörige der Heilberufe und medizinische Einrichtungen zur Verwendung bei Patienten. Die Produkte werden als Injektionen oder ophthalmische Verabreichung und/oder für die topische Anwendung verwendet und sollten deshalb steril sein. Die FDA stellt fest, dass die Produkte gemäß der Definition in Abschnitt 201(g) des Federal Food, Drug, and Cosmetic Act (FD&C Act) [21 U.S.C. 321(g)] Arzneimittel sind und biologische Produkte gemäß der Definition in Abschnitt 351(i) des Public Health Service Act (PHS Act) [42 U.S.C. 262(i)].

Da es ich bei den Produkten von Vitti auch um menschliche Zellen, Gewebe oder Produkte auf Zell- oder Gewebebasis (HCT/Ps) nach in 21 CFR 1271.3(d) handelt, werden sie als Arzneimittel, Geräte und/oder biologische Produkte gemäß dem FD&C Act und/oder dem PHS Act reguliert und unterliegen zusätzlichen Vorschriften, einschließlich einer angemessenen Prüfung vor dem Inverkehrbringen. Gleichzeitig  kommen die Produkte von Vitti Labs auch für keine der Ausnahmen in 21 CFR 1271.15 in Frage.

Im Besonderen erfüllen die vertriebenen, aus der Nabelschnur gewonnenen Produkte nicht das Kriterium in 21 CFR 1271.10(a)(2), zur homolgen Verwendung. Sie sind nicht dazu bestimmt, beim Empfänger die gleiche(n) grundlegende(n) Funktion(en) der Nabelschnur wie beim Spender zu erfüllen, z. B. als Leitungsbahn zu dienen. Vielmehr ist beispielsweise die Verwendung dieser Produkte zur Behandlung orthopädischer Krankheiten keine homologe Verwendung im Sinne von 21 CFR 1271.3(c). Ebenso treffen die Voraussetzungen für minimale Manipulation/Bearbeitung die für sogenanntes strukturelles Gewebe definiert sind hier nicht zu, da die Verarbeitung die ursprünglichen relevanten Eigenschaften der Nabelschnur oder der Amnionmembran in Bezug auf ihre Verwendbarkeit für Rekonstruktion, Reparatur oder Ersatz verändert.

Bisher liegt für keines der Produkte die notwendige Biologika-Lizenz und auch kein Antrag auf ein neues Prüfpräparat (Investigational New Drug Application, IND) gemäß den FDA-Vorschriften vor.

Neben den genannten Abweichungen in Bezug auf die Anträge im Sinne einer Zulasssung werden im Warning Letter aber auch eine ganze Reihe Abweichungen von den Anforderungen der aktuellen guten Herstellungspraxis (CGMP) aufgelistet. Die festgestellten CGMP-Abweichungen, die Zehntausende von Fläschchen mit Produkten betreffen, die zwischen Juli 2020 und Dezember 2021 hergestellt und vertrieben wurden, umfassen unter anderem Folgendes:

  • Fehlende Verfahren und Maßnahmen, um eine mikrobiologische Kontamination der angeblich sterilen Produkte zu vermeiden - inklusive der Validierung aller aseptischen und Sterilisationsverfahren, d.h. keine Prozesssimulationen, kein ausreichendes Umgebungsmonitoring, fehlende Alarm- und Aktionslimits und fehlende Partikelüberwachung.
  • Das Fehlen von Decken mit glatten, harten und leicht zu reinigenden Oberflächen in einem aseptischen Verarbeitungsbereich.
  • Das Versäumnis, Laborkontrollen einzurichten, die wissenschaftlich fundierte und angemessene Spezifikationen, Standards, Probenahmepläne und Testverfahren umfassen, die sicherstellen sollen, dass Bestandteile, Arzneimittelproduktbehälter, Verschlüsse, prozessbegleitende Materialien, Etikettierung und Arzneimittelprodukte den entsprechenden Standards für Identität, Stärke, Qualität und Reinheit entsprechen [21 CFR 211.160(b)].
  • Das Versäumnis, schriftliche Verfahren für die Produktions- und Prozesskontrolle einzuführen und zu befolgen, die sicherstellen sollen, dass die Arzneimittel die Identität, Stärke, Qualität und Reinheit besitzen, die sie vorgeben oder darstellen [21 CFR 211.100(a)-(b)]. Im Einzelnen: Fehlende Prozessvalidierung im Hinblick auf Identität, Stärke, Qualität und Reinheit. Außerdem wichen die schriftlichen Verfahren für die Verarbeitung Ihrer Nabelschnurprodukte von der durchgeführten tatsächlichen Praxis ab.
  • Freigabe vor Vorliegen aller nötigen Prüfergebnisse.
  • Fehlendes Stabilitätsprüfungsprogramm.

Die FDA erhielt im Januar auf den erteilten 483er eine schriftliche Antwort. Allerdings waren die dort beschriebenen Korrekturmaßnahmen nicht ausreichend, um die oben genannten Verstöße zu beheben. Außerdem waren einige Unterlagen nicht  vollständig genug, so dass eine Bewertung der getroffenen Maßnahmen nicht möglich war. Außerdem fehlten Informationen, wie mit dem noch vorhandenen Produktbestand bzw. wie mit Herstellung und Vertrieb verfahren wird.

Weitere Details zu den Inhalten und Hintergründen  finden Sie im WARNING LETTER an Vitti Labs, LLC.

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.