Vorabveröffentlichung des überarbeiteten USP General Chapters <1079.2> und eines Stimuli-Artikels über die mittlere kinetische Temperatur (MKT)

Die United States Pharmacopeia (USP) hat eine sogennante Notice of Intent to Revise veröffentlicht, in der die Überarbeitung des General Chapter <1079.2> Mean Kinetic Temperature in the Evaluation of Temperature Excursions During Storage and Transportation of Drug Products angekündigt wird. In der neuen Fassung wird die Aufnahme von Grenzwerten für Temperaturabweichungen für die Klimazone IVb vorgeschlagen. In einem dazugehörigen Stimuli-Artikel mit dem Titel "The Use of Mean Kinetic Temperature and the Need of Allowable Excursion Limits for Climatic Zone IVb" wird die Rationale für die Überarbeitung skizziert.

Beide Dokumente, das General Chapter <1079.2> und der Stimuli-Artikel, wurden vorab, d. h. vor der offiziellen Publikation im Pharmacopeial Forum, PF 49(2), die für März 2023 geplant ist, veröffentlicht. Dadurch soll den Beteiligten mehr Zeit zum Lesen und Verstehen der Änderungen gegeben werden.

Überarbeitung des General Chapter <1079.2>

Das USP-Kapitel <1079.2> ist Teil der <1079> Kapitelreihe über gute Lagerungs- und Vertriebspraxis. Die derzeitige Fassung (gültig seit 01. Dezember 2020) befasst sich mit dem Nutzen und der Anwendung der mittleren kinetischen Temperatur (MKT) für die Bewertung von Temperaturabweichungen bei Produkten mit vorgegebener Lagerungstemperatur. Konkret werden zwei Bedingungen unterschieden:

  • controlled room temperature (CRT), 20 - 25 °C,
  • controlled cold temperature (CCT), 2 - 8 °C.

Das aktuell gültige Kapitel enthält also Vorgaben für die Klimazone II. Die Lagerung von Arzneimitteln bei Temperaturen zwischen 15 und 30 °C, die in der Regel der Lager- und Transportbereich für Arzneimittel in Ländern der Klimazone IVb ist, wird nicht berücksichtigt. Deshalb wird in dem neuen Entwurf die Aufnahme der Bedingungen für die Klimazone IVb vorgeschlagen.

Die Überarbeitungen betreffen vor allem das Unterkapitel 4 zur Anwendung der MKT (Application of MKT). Tabelle 1 wurde neu strukturiert und ergänzt. Sie zeigt nun die Anwendung der MKT und die zulässigen Grenzwerte für Temperaturabweichungen für CCT, CRT und Raumtemperatur in der Klimazone IVb (15 - 30 °C). Außerdem wurden Ergänzungen im Fließtext eingefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die MKT nicht überstrapaziert werden sollte, da die MKT allein nicht ausreicht, um die Auswirkungen einer Temperaturabweichung zu beurteilen. Zusätzlich zur MKT sollten folgende Aspekte bekannt sein und mit in die Bewertung einfließen:

  • den Zeitraum der Temperaturüberschreitung,
  • die tatsächliche(n) Temperaturabweichung(en),
  • ob es einen Temperaturanstieg über 40° gab,
  • den zur Berechnung des MKT verwendeten Zeitraum.

Stimuli-Artikel

Das Autorenteam schreibt, dass es in dem Artikel darum geht, die Argumente, die für eine Anpassung des Kapitels <1079.2> und die Berücksichtigung der Klimazone IVb sprechen, darzulegen.

In der Einleitung des Artikels wird über einen GDP-Workshop im März 2022 berichtet, der von der USP Latin America (LATAM) in Zusammenarbeit mit der Pharmaceutical Products Industry Companies Union und der Brazilian Academy of Pharmaceutical Sciences, zwei wichtigen Interessengruppen in Brasilien, organisiert wurde. Eines der Ergebnisse der Diskussionsrunden war, dass es sinnvoll sein könnte, die USP MKT-Standards zu aktualisieren, um die Lagerung und den Transport von Arzneimitteln in der Klimazone IVb zu berücksichtigen.

Der Stimuli-Artikel gibt sodann einen Überblick über die pharmazeutische Lieferkette und die Risiken im Zusammenhang mit Temperaturabweichungen, gefolgt von einem Vorschlag für zulässige Grenzwerte für Temperaturabweichungen in der Klimazone IVb. Der Artikel endet mit einer Zusammenfassung, in der es heißt, dass die in diesem Artikel für die Aktualisierung von Kapitel <1079.2> vorgeschlagenen Grenzwerte für Temperaturüberschreitungen für die Klimazone IVb den Akteuren in der Lieferkette bei der Entscheidung helfen können, ob ein Produkt nach einer Abweichung weiter vertrieben werden kann oder entsorgt werden muss.

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