Viele Fragen zur Cannabis-Verordnung

Das Gesetz zur "Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" ist im März in Kraft getreten. Dadurch ist medizinisches Cannabis in Deutschland erstmals verschreibungsfähig. 

Was ist neu?

Bislang mussten Patienten für eine Cannabis-basierte Therapie eine Erlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einholen. Dies galt auch für die speziellen versorgenden Apotheken. Nun ist die medizinische Anwendung von Cannabisblüten und entsprechender Rezepturzubereitungen in Deutschland keine Ausnahmeregelung mehr (*). Sie können von jedem Humanmediziner  verordnet werden (nicht von Zahn- und Tierärzten).

Beim BfArM wird im Zuge des neuen Gesetzes eine "Cannabisagentur" eingerichtet. Bis dahin wird die Versorgung mit Cannabis-Blüten über Importe gedeckt. Bestellt und ausgeliefert wird über den pharmazeutischen Großhandel.

Aber noch sind nicht alle Fragen geklärt. Vor allem für Händler und Apotheken haben sich viele Fragen ergeben.

Speziell für Apotheker hat die ABDA häufige Fragen und Antworten (sog. FAQs) zusammengestellt. Sie sind auf der Homepage der ABDA (allerdings nur im Mitgliederbereich) abrufbar.

Auch die Bundesopiumstelle innerhalb des BfArM hat drei Fragenkataloge zusammengestellt (öffentlich, jeweils für Ärzte, Apotheker und Patienten). Dieser liefert Informationen zur Anwendung der Regelungen im Allgemeinen in Bezug auf Verschreibung und Abgabe.

(*)Die Substanzen Dronabinol und Nabilon sowie die in Deutschland zugelassenen Fertigarzneimittel waren auch schon bisher in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet. Im Gesetz heißt ves nun, dass "auch in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel (zum Beispiel Sativex®) … unter diese Regelung" fallen und dass Versicherte "in denselben begrenzten Ausnahmefällen … einen Anspruch auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon erhalten". Das neue Gesetz sollte also die Verschreibungsmöglichkeiten aller Cannabis-basierten Medikamente (auch in der off-Label Anwendung) verbessern.

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