USP veröffentlicht Entwurf eines neuen General Chapters <661.3> für Bestandteile aus Kunststoff in der pharmazeutischen Herstellung
Im Pharmacopoeial Forum (PF) 42(3) (Mai-Juni 2016) schlägt das USP General Chapters - Packaging and Distribution Expert Committee ein neues Kapitel vor, welches sich mit der Qualifizierung von Bestandteilen aus Kunststoff zur Verwendung in der Herstellung von Wirkstoffen (pharmazeutischen und biopharmazeutischen) und Arzneimitteln befasst. Der vorgeschlagene Titel für das neue Kapitel <661.3> lautet "Plastic Components and Systems Used in Pharmaceutical Manufacturing". Der Entwurf kann bis zum 31. Juli 2016 kommentiert werden.
Dieses Kapitel gehört zu einer Reihe von mehreren Kapiteln: "Plastic Packaging Systems and Their Materials of Construction <661>", "Plastic Materials of Construction <661.1>", "Plastic Packaging Systems for Pharmaceutical Use <661.2>", und "Evaluation of Plastic Packaging and Manufacturing Systems and Their Materials of Construction with Respect to Their User Safety Impact <1661>". Außerdem wurde im General Chapter <1661> ein Abschnitt ergänzt, um die Nutzung und das Verständnis des neuen General Chapter <661.3> zu unterstützen. Die Revision des General Chapter <1661> (inkl. Änderung des Titels) erscheint ebenfalls in dieser Ausgabe des PF 42(3).
Das Kapitel <661.3> befasst sich mit der Qualifizierung von Bestandteilen aus Kunststoff in der pharmazeutischen Herstellung und gilt aufgrund des zu erwartenden erhöhten Maßes an Interaktion mit Flüssigkeiten nur für Prozesse, die flüssige Prozessströme und Zwischenprodukte beinhalten. Zu den Herstellungssystemen aus Kunststoff zur pharmazeutischen Verwendung gehören zum Beispiel Beutel, Kassetten, Chromatographie-Säulen, Verbindungsstücke, Füllnadeln, Filter, Sensoren, Behälter, Schläuche und Ventile. Elastomerteile wie Diaphragmen, Dichtungen und O-Ringe fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Kapitels. Ein Flussdiagramm, welches einen typischen biotechnologischen Prozess eines Arzneimittels in Verbindung mit dem möglichen Produktionssystem zeigt, ist im General Chapter <1661>, Abbildung 2, enthalten.
Der Arzneimittel- und Wirkstoffhersteller ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die verwendeten Bestandteile und Systeme aus Kunststoff für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Es ist wahrscheinlich, dass Rohstoffe, Zwischenprodukte, Prozessströme, Wirkstoffe und Arzneimittel im Herstellungsprozess in Kontakt mit einem oder mehreren Bestandteil(en) aus Kunststoff der Produktionsanlage kommen werden, was zu prozessbedingten Verunreinigungen (PrIs -process-related impurities) führen kann. PrIs haben das Potenzial, ein Qualitätsmerkmal des Arzneimittels zu verändern, wenn sie im Herstellungsprozess dauerhaft bestehen bleiben.
Bestandteile und Systeme aus Kunststoff sind, in Bezug auf die Sicherheit, chemisch für den vorgesehenen Zweck geeignet, wenn:
- sie speziell für ihren Einsatz ausgewählt wurden und aus gut charakterisierten Materialien aufgebaut sind (belegt durch Testmethoden des USP General Chapters <661.1>);
- die allgemeinen physikochemischen Eigenschalten der Bestandteile bekannt sind;
- die Biokompatibilität (biologische Reaktivität) entsprechend festgestellt wurde;
- sie mittels geeigneten chemischen Tests - wie Extractables oder Leachables Profiling und toxikologischer Bewertung der Testdaten ("chemical safety assessment") - als sicher eingestuft wurden.
Das Kapitel liefert Richtlinien für die geeignete Anwendung von biologischen Reaktivitätstests (Verweise auf die USP General Chapter <87>, <88>) und physikochemischen Tests (Verweise auf Lebensmittelrecht und USP General Chapter <661.1>, wenn zutreffend) auf Herstellungskomponenten und -systeme. Ein zweistufiger Ansatz bestehend aus einer Erstbewertung ("Initial Assessment") gefolgt von einer Risikobewertung ("Risk assessment") führt zum erforderlichen Umfang der Komponentencharakterisierung. Im Initial Assessment werden die vorliegenden Faktoren zur Demonstration der Gleichwertigkeit mit einem Vergleichsmaterial oder -system überprüft. Dabei werden die folgenden Parameter betrachtet:
- Zweck und Zusammensetzung des Bestandteiles/ Systems;
- Zusammensetzung des / der Arzneimittel(s);
- Prozessbedingungen;
- Darreichungsform.
Die Demonstration der Gleichwertigkeit kann die Akzeptanz des Bestandteiles (oder des Systems) ohne weitere Charakterisierung ermöglichen. Wenn die Gleichwertigkeit zwischen dem betrachteten Bestandteil (oder System) und dem Vergleichsmaterial nicht etabliert werden kann, sollte ein Risk Assessment durchgeführt werden. Die Risikobewertungsmatrix ist im General Chapter <1661> detailliert enthalten. Das Ergebnis dieser Bewertung ergibt drei Risiko-Stufen: niedrig (A), mittel (B) und hoch (C). Diese Stufen sind nach dem Risiko der einzelnen Darreichungsform (z.B. fest/oral und flüssig/oral, andere als fest/oral und flüssig/oral) mit den im Entwurfskapitel <661.3> beschriebenen Testanforderungen verknüpft. Alle drei Risiko-Stufen erfordern die Identifizierung des Bestandteils/ Systems wie in General Chapter <661.1> beschrieben. Die Bestimmung der Identität ist allerdings nur notwendig für Bestandteile/ Systeme, die aus einzelnen Konstruktionsmaterialien (einzelne Polymere, keine Polymermischungen) bestehen. Biologische Reaktivitätstests nach USP General Chapter <87> (In Vitro) sind für alle Stufen erforderlich, sowie Tests gemäß Class VI in <88> (In Vivo) für die Stufen B und C. Die Stufen A und B erfordern die Prüfung des Bestandteils/ Systems wie in General Chapter <661.1> für physikochemische Eigenschaften und extrahierbare Metalle beschrieben. Im Hinblick auf das extrahierbare Profil müssen Stufe C Bestandteile/ Systeme strenger charakterisiert werden als die Bestandteile der Stufe A und B.
Zusatzstoffe: Für Bestandteile der Risiko-Stufe A reicht der Verweis auf 21 CFR Indirect Food Additive Regulations aus. Für Bestandteile der Stufe B werden Zusatzstoffe durch Prüfung bestimmt und für Bestandteile der Stufe C müssen Extraktionsstudien durchgeführt werden.
Nach kostenloser Anmeldung zum Pharmarcopoeial Forum können Sie die kompletten Entwürfe des neuen General Chapters <661.3> und des überarbeiteten Kapitels <1661> lesen.