Swissmedic aktualisiert Risikobewertung zu Nitrosaminen in Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln

Die Swissmedic hat neue Vorgaben zur Bewertung möglicher Nitrosamin-Verunreinigungen veröffentlicht und berücksichtigt dabei internationale Methoden wie den Carcinogenic Potency Categorisation Approach (CPCA) und den Enhanced Ames Test (EAT). Ziel ist es, das kanzerogene Potenzial von Nitrosaminen fundiert zu bewerten und Acceptable Intake (AI)-Werte festzulegen, die auch in der Schweiz Anwendung finden.
Die analytische Nachweisbarkeit sogenannter Nitrosamine Drug Substance-Related Impurities (NDSRI) hat sich deutlich verbessert. Je nach ermittelter NDSRI-Menge und den auf Basis des CPCA festgelegten und publizierten AI's beschreibt die Swissmedic folgendes abgestuftes Vorgehen

  • <10% des AI: keine Kontrollstrategie notwendig, wenn die Daten nachvollziehbar sind.
  • 10% - 100% des AI: Variation der Zulassung mit Spezifikation und Kontrollstrategie erforderlich.
  • >100% des AI: als Out of Specification (OOS) gewertet - Kontaktaufnahme mit Swissmedic zur Definition von CAPA und ggf. Interim Limits notwendig.

Festlegung von Grenzwerten (Acceptable Intakes - AIs)

  • Die Grundlage für NDSRI-Grenzwerte bildet der Acceptable Intake (AI) gemäß dem Carcinogenicity Potency Categorisation Approach (CPCA) (vgl. EMA/451665/2023, Appendix 2).
  • Die von der EMA veröffentlichten und harmonisierten AIs gelten als Referenzwerte (vgl. EMA/165331/2025/Rev. 9).
  • Abweichende Grenzwerte auf Basis experimenteller Daten sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch einer internationalen Abstimmung.
  • Positive in-vivo-Mutagenitätsdaten können derzeit nicht zur Ableitung erhöhter AIs verwendet werden, stellen jedoch relevante Informationen im Rahmen einer evidenzbasierten Risikobewertung dar.
  • Für Nitrosoverbindungen, die nicht zu den Nitrosaminen zählen, sind Risikobewertungen nach den Vorgaben der ICH-M7-Richtlinie vorzunehmen.

Auch für Parallelimporte gelten während der gesamten Zulassungsdauer identische Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen wie für Originalprodukte. Swissmedic kann bei Vorkommnissen beim Originalpräparat entsprechende Maßnahmen auch für Parallelimporte anordnen. 

Neuzulassungen

Für Neuzulassungen gelten folgende Anforderungen:

  • Risikobewertung für Wirkstoffe ist verpflichtend bei chemisch-synthetischen Substanzen.
  • Risikobewertung für Fertigarzneimittel ist generell erforderlich.
  • Ausnahmen bestehen u. a. für Tierarzneimittel, Radiopharmazeutika und Arzneimittel zum Parallelimport.
    Die Einreichung sollte bevorzugt in Modul 1 als Additional Information erfolgen; alternativ ist auch Modul 3.2.P.5.6 zulässig, sofern dies im Begleitschreiben vermerkt wird.

Lesen Sie die Mitteilung zu den Nitrosaminen der Swissmedic im Detail.

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