"Sister File Procedure" - ein neues Schnellverfahren zur Beantragung weiterer CEPs zum selben Wirkstoff

Ein CEP-Halter kann gute Gründe dafür haben, zusätzlich zu seinem bereits existierenden Certificate of Suitability (CEP) ein weiteres CEP für den gleichen Wirkstoff zu beantragen, z.B.

  • ein alternativer Herstellungsweg liefert einen Wirkstoff, dessen Spezifikationen nicht durch das bereits genehmigte CEP abgedeckt sind (z.B. aufgrund eines Wechsels des Lösungsmittel im letzten Reinigungsschritt, alternative Kristallform etc.)
  • der Wirkstoff wird zusätzlich an einem anderen Standort hergestellt
  • der Wirkstoff wird zusätzlich in einer anderen (je nach alternativem Verwendungszweck höheren oder niedrigeren) Qualität hergestellt.

Anstelle des langwierigen Antragsverfahrens für ein neues CEP gibt es die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens, bei dem auf das bereits existierende CEP des Wirkstoffes Bezug genommen wird. Die Vorgehensweise ist in der vom EDQM am 2. September 2013 veröffentlichten "Guidance on applications for 'sister files'" beschrieben. Das Verfahren an sich ist nicht neu und wurde bereits in einer Vorgängerversion dieser Leitlinie festgelegt. Die nun erschienene revidierte Guidance wurde aktualisiert und präzisiert.

Damit dieses verkürzte Antragsverfahren angewendet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das zusätzliche CEP muss sich auf den gleichen Wirkstoff beziehen wie das originale CEP.
  • Das originale CEP wurde bereits erteilt und ist gültig.
  • Der Wirkstoff-Hersteller ist identisch oder gehört der gleichen Firmengruppe an.
  • Der CEP-Halter ist identisch oder gehört der gleichen Firmengruppe an.
  • Die Unterschiede zwischen dem Zweitantrag und dem Original-Antrag sind klassifizierbar und können somit als Revision des Originals behandelt werden.
  • Zumindest die wichtigen Zwischenprodukte (key intermediates) müssen indentisch mit denen des Original-Antrags sein und der Syntheseweg muss zu den gleichen Endprodukten führen.
  • Die im "Sister File" beschriebene Herstellungsmethode muss von der gleichen Kategorie sein wie die im Original-Antrag angegebene und zwar in Bezug auf die in der Arzneibuchmonographie angeführte Definition, z.B. synthetisch, halbsynthetisch, fermentativ etc.
  • Process Analytical Technology (PAT)- oder Quality by Design-Konzepte sind nicht im Zweitantrag zu beschreiben, sofern sie nicht bereits im Original-Antrag genehmigt wurden.

Wie sieht nun der Umfang der Dokumentation eines "Sister Files" aus? Herzstück eines solchen Zweitantrags ist eine Vergleichstabelle, in der für jeden Dossierabschnitt die entsprechenden Details (z.B. Herstellungsprozess, Flussdiagramm, Inprozess-Kontrollen, Spezifikationen etc.) gegenübergestellt werden. In einer zusätzlichen Spalte sind die Änderungen zu kommentieren und zu begründen. Wurden keine Änderungen vorgenommen, ist dies für die betreffenden Dossier-Kapitel bzw. Abschnitte in einer Stellungnahme zu bestätigen.

Zwei oder mehrere genehmigte CEPs eines Wirkstoffs besitzen jeweils einen eigenen Lebenszyklus und sind in Bezug auf ihre Aktualisierung und Pflege unabhängig voneinander. Für den Fall, dass ein CEP durch den Halter zurückgezogen wird, hat dies keinen Einfluss auf das verbleibende CEP.

Das "Sister File"-Verfahren gilt nicht für sterile oder pflanzliche Wirkstoffe; für TSE-Anträge kann dieses Verfahren ebenfalls nicht angewendet werden. Anträge für ein "chemisches" CEP und für ein TSE-CEP für den gleichen Wirkstoff werden daher wie zwei eigenständige CEP-Anträge behandelt und müssen jeweils das entsprechende Standard-Genehmigungsverfahren durchlaufen.

 

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