Revision des EU GMP Annex 15 zu Qualifizierung und Validierung veröffentlicht

Seminarempfehlung
4.-6. Juni 2025
Berlin
3-Tage-Intensivseminar
In unserer News EMA veröffentlicht Concept Paper zur Revision des Annex 15 haben wir über die geplante Revision des Annex 15 berichtet. Nun hat die EU-Kommission den Draft Annex 15 publiziert.
Im Vergleich zu den ursprünglich 11 Seiten des Annex 15 umfasst der Entwurf nun 17 Seiten. Als Grund für die Revision wird auf das o.g. Konzeptpapier verwiesen, also Anpassungen an Änderungen zum Teil 1 des EU GMP-Leitfadens, Änderungen des Annex 11, Anpassungen an die ICH-Dokumente Q8-11, den EMA-Entwurf zur Prozessvalidierung und Änderungen in Herstellungs-Technologien.
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.
Die Revision ist sehr umfangreich. Einflüsse der ICH-Leitlinien ICH Q8, 9, 10 sind deutlich zu sehen, bis hin zum Glossar. Im Bereich Prozessvalidierung wird das Thema Design Space (ICH Q8) nun mitbehandelt. Sehr viele Risikobetrachtungen (ICH Q9) sind nun verbindlich vorgegeben. Der Lebenszyklusansatz und das Thema Prozessfähigkeiten (ICH Q10) sind nun ebenfalls eingebunden. Einen neuen Stellenwert enthält auch die Thematik Abweichungsmanagement. Dienstleistungen Dritter sind nun explizit bei entsprechender Qualifizierung der Lieferanten erlaubt. Dies ist eine erfreuliche Anpassung an die Realität. Gut ist die Erwähnung von vorläufigen Freigaben, bei z. B. Abweichungen, für eine nächste (Validierungs-/Qualifizierungs-)Stufe, wenn eine dokumentierte Bewertung vorliegt, die zeigt, dass kein signifikanter Einfluss auf die nächste Stufe besteht. Generell fehlt leider eine klare Trennung von Qualifizierung (auf Ausrüstung und Räumlichkeiten bezogen) und Validierung (auf Prozesse bezogen). Ein Mangel, der sich leider durch viele europäische Regelwerke zieht.
Weitere wichtige Änderungen im Vergleich zur aktuell gültigen Version:
- Neue Begriffe tauchen auf, die nicht im Glossar erläutert werden, wie z.B. "ongoing validation strategy"
- Die retrospektive Validierung und der Begriff Revalidierung sind, mit einer Ausnahme, komplett entfallen.
- Die Qualifizierung ist mit der Einbindung von Nutzeranforderungen als eigener Schritt und Forderung nach einem SAT umfangreicher geworden.
- Angaben zur Altanlagenqualifizierung sind vollkommen entfallen.
- Komplett neu sind die Nennung von Transportverifizierung, Verpackungsvalidierung, Validierung von Hilfssystemen und Validierung der analytischen Methoden.
- In der Prozessvalidierung gibt es nun 2 unterschiedliche Ansätze, einen (modernen) "continuous verification"-Ansatz und einen traditionellen Ansatz. Letzterer fußt noch sehr auf den klassischen 3 Validierungsläufen. Aber in jedem Fall ist Prozessrobustheit nachzuweisen.
- "Bracketing"-Ansätze in der Prozessvalidierung sind nun - begründet - möglich
- Etwas "nebulös" bleibt ein Hybridansatz zwischen continuous verification und traditionellem Prozessvalidierungsansatz
- Bei einer Reinigungsvalidierung wird das "sichtbar sauber" Kriterium als alleiniges Akzeptanzkriterium nicht mehr als akzeptabel bezeichnet.
- Eine Gruppierung von Anlagen bei der Reinigungsvalidierung ist nun - begründet - ausdrücklich möglich
- Als Akzeptanzkriterien bei einer Reinigungsvalidierung wird auf eine toxikologische Begründung (permitted daily exposure, PDE) abgezielt
- Sehr interessant ist die Aussage, dass die Anzahl der Reinigungs-Validierungsläufe auf Basis einer Risikobewertung zu treffen ist. Die magische 3 ist hier ausdrücklich - im Gegensatz zur Prozessvalidierung - nicht genannt.
- Neu ist auch der Begriff Reinigungsverifizierung für selten gefertigte Produkte
- Die Forderung nach "dirty und clean-hold times" stellt eine Anpassung an den Stand der Technik dar
Fazit: Alles in allem gibt es eine Fülle an neuen Anforderungen, die z.T. allerdings nur den Stand der Technik nun abbilden. Teilweise stecken die "Tücken" allerdings im Detail. Eine ausführliche Analyse wird folgen.
Die Kommentierungsfrist des Entwurfs ist relativ kurz und endet (leider) schon Ende Mai 2014.
Hier finden Sie den Draft EU GMP Annex 15 zum Download