Reprotoxisch und persistent: ECHA-Ausschuss empfiehlt neue Einstufung für TFA
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23-25 November 2026
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Der Ausschuss für Risikobewertungen (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat seine abschließenden Stellungnahmen zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Trifluoressigsäure (TFA), Natriumtrifluoracetat (NaTFA) und weiteren anorganischen TFA-Salzen veröffentlicht und an die Europäische Kommission übermittelt. Grundlage ist ein Vorschlag Deutschlands.
Was der Ausschuss empfiehlt
Für TFA, NaTFA und weitere anorganische Salze schlägt der RAC eine Einstufung als reproduktionstoxisch vor:
- Repr. 1B (H360D) für Entwicklungstoxizität (Schädigung des ungeborenen Kindes)
- Repr. 2 (H361f) für Auswirkungen auf Fruchtbarkeit bzw. Sexualfunktion
Zusätzlich empfiehlt der Ausschuss die Einstufung als persistent, mobil und toxisch (PMT) sowie als sehr persistent und sehr mobil (vPvM). Für TFA selbst kommt eine akute Toxizität hinzu: Kategorie 4 bei oraler Aufnahme und Kategorie 3 bei Inhalation.
Warum die Umwelteigenschaften im Fokus stehen
TFA und ihre anorganischen Salze zerfallen im Organismus wie in der Umwelt in Bestandteile, die weitgehend dieselben toxikologischen Wirkungen haben. Besonders kritisch sind laut RAC ihre hohe Persistenz und Mobilität: Die Stoffe können sich über Boden und Wasser verbreiten und langfristig im Grundwasser sowie in anderen Wasserressourcen verbleiben.
Herkunft von TFA
TFA ist eine synthetisch hergestellte Chemikalie, die in Laboren eingesetzt wird und auch in industriellen Anwendungen Verwendung findet. Daneben entsteht TFA als Abbauprodukt bestimmter fluorierter Verbindungen. Zu diesen gehören Stoffe aus der PFAS-Gruppe, die beispielsweise in fluorierten Gasen sowie in Wirkstoffen von Biozid- und Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. TFA kann damit sowohl durch gezielte Nutzung als auch durch den Abbau anderer Stoffe entstehen.
Weiteres Vorgehen
Die Europäische Kommission prüft die Empfehlungen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und weiteren Interessenträgern. Übernimmt sie die Vorschläge, werden die Einstufungen und Kennzeichnungen als harmonisierte Vorgaben rechtsverbindlich in die CLP-Verordnung aufgenommen. Daraus könnten sich Folgen für verschiedene sektorspezifische Regelungsbereiche des EU-Chemikalienrechts ergeben.
Die Stellungnahmen berücksichtigen sowohl die Beratungen im Ausschuss als auch die Kommentare aus der öffentlichen Konsultation.Die RAC-Stellungnahmen sowie die zugehörigen Verfahrensunterlagen sind auf der Website der ECHA verfügbar.



