Reisebeschränkungen: Sind Remote-Audits eine Option?

Eine der Aufgaben, die gemäß den GMP-Regularien, aber auch im Rahmen der Geschäftskontinuität für Zulassungs-Inhaber, Hersteller und Auftraggeber im Rahmen einer Auftragsvergabe erforderlich sind, besteht darin, Lieferanten und Vertragspartner zu qualifizieren. Ein wichtiger Teil eines solchen Qualifizierungsprozesses ist die Durchführung eines Vor-Ort-Audits. Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise stellt die Tatsache, dass ein Auditor einen Standort für solch ein Audit besuchen muss, ein potenzielles Risiko für alle Beteiligten dar oder ist aufgrund von Reiseverboten eventuell gar nicht möglich.

Wenn ein Vor-Ort-Audit derzeit nicht möglich ist, kann ein risikobasierter Lieferantenqualifizierungsprozess durch ein Remote- oder virtuelles Audit unterstützt werden. Ein solches Audit kann über verschiedene Kommunikationskanäle wie Videoanrufe oder andere geeignete verfügbare Mittel durchgeführt werden. Tatsächlich könnte ein Auditor im Büro oder sogar zu Hause sitzen und ein solches Audit durchführen.

Die ICH-Richtlinie Q9 listet eine Reihe von Punkten auf, die bei der Planung einer risikobasierten Lieferanten-Qualifizierung berücksichtigt werden sollten. Diese sind auch bei der endgültigen und laufenden Bewertung und Qualifizierung hilfreich.

Die meisten Vorteile von Audits vor Ort sind Besichtigungen von Produktionsstätten, Lagern und Laboren. Es wird aber auch viel Zeit damit verbracht, mit Experten zu sprechen, Erklärungen anzuhören und Dokumente zu überprüfen. Dies könnte auch in einem Remote-Audit erfolgen.

Was sagen die Aufsichtsbehörden?

Als die GMP-Vorgaben und Vorschriften geschrieben und eingeführt wurden, hatte niemand an solch eine Pandemie gedacht. Einige der Vorgaben zur Durchführung von Audits sind eindeutig, zum Beispiel:

Artikel 8 der EU-Richtlinie 2001/83/EC
Dem Antrag für die Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen sind folgende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe beizufügen: "Eine schriftliche Bestätigung darüber, dass der Hersteller des Arzneimittels durch Audits gemäß Artikel 46 Buchstabe f die Einhaltung der Grundsätze und Leitlinien der guten Herstellungspraxis durch den Hersteller des Wirkstoffs nachgeprüft hat."

EU-GMP Leitfaden Anhang 16 (Zertifizierung durch eine sachkundige Person und Chargenfreigabe):
1.7.3 "Alle Audits von Betriebsstätten, die an der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln sowie der Herstellung des Wirkstoffs beteiligt sind, wurden durchgeführt, und die Auditberichte stehen der für die Zertifizierung zuständigen sachkundigen Person zur Verfügung."

2.2 vi "Wiederholungsaudits sollten gemäß den Grundsätzen des Qualitäts-Risikomanagements durchgeführt werden."

Jetzt hat die britische Arzneimittelbehörde MHRA ihre Gedanken in einem Blog über "MHRA Good Practice (GxP) -Inspektionen während des COVID19-Ausbruchs" veröffentlicht. Die MHRA selbst wird sich auf die Kontinuität Ihrer Aufgaben konzentrieren, indem alternative Ansätze für die routinemäßige Aufsicht über Vorschriften verwendet werden, wie z. B. eine Bewertung vom Büro aus und der Austausch von Informationen innerhalb des internationalen Regulierungsnetzwerks.

Im Blog gibt MHRA weitere Details, wie solche Remote Assessments aussehen könnten:

  • Organisationen werden gebeten, elektronische Kopien von Dokumenten und anderen Informationen zur Überprüfung außerhalb des Standorts bereitzustellen;
  • Telefonkonferenzen und E-Mail werden zur Nachverfolgung verwendet;
  • notwendige Teile der routinemäßigen Überwachung vor Ort wie Werksbesichtigungen werden neu geplant, wenn die Reisebeschränkungen aufgehoben werden;
  • Nutzung verfügbarer GxP-Informationen von MRA-Partnern und anderen kooperierenden Regulierungsbehörden.

Die MHRA erlaubt Unternehmen Remote-Audits nicht explizit, erkennt jedoch die Tatsache an, dass Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln möglicherweise auch ihre Verfahren anpassen müssen, um die Überwachung der Lieferkette und der Lieferanten aufrechtzuerhalten, da Audits derzeit schwierig zu planen sind.

Noch vor der Krise und den damit verbundenen Reiseverboten hat die PIC/S begonnen, eine Leitlinie zu entwickeln, um den zuständigen Behörden dabei zu helfen, Ressourcen für GMP-Inspektionen zu priorisieren. Das Dokument führt auch einen Prozess für sog. Desktop-Bewertungen der GMP-Konformität von Einrichtungen in anderen Ländern ein. Es ist zwar eine unverbindliche Anleitung für die teilnehmenden Behörden, der Prozess kann aber der Pharmaindustrie als Modell für die aktuellen Audit-Tätigkeiten dienen.

Es ist empfehlenswert, dass jedes Unternehmen die durchgeführte Risikobewertung und das mit einem Remote-Audit erzielte Ergebnis dokumentiert. Dies sollte auch Pläne einschließen, was zu tun ist, wenn die derzeitigen Beschränkungen aufgehoben werden, um sicherzustellen, dass die Audits vor Ort rechtzeitig wieder aufgenommen werden.

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