Q&As: China GMP und Registrierung von Wirkstoffen

Anfang Dezember führte die ECA Academy das Live Online Training "China GMP and Registration of APIs" durch. In den Fragerunden wurden viele interessante Fragen an das Referententeam gestellt.

Im Hinblick auf die chinesischen GMP-Anforderungen sind im Folgenden eine Reihe der wichtigsten Fragen, die während des Seminars gestellt wurden, und die entsprechenden Antworten des Referenten, Francois Vandeweyer, VDWcGMP Consulting, Belgien, aufgeführt. Alle Antworten geben die Meinung des Referenten wieder, die auf seinen Erfahrungen beruht.

Frage 1: Führt die chinesische Gesundheitsbehörde normalerweise Inspektionen bei Wirkstoff-Herstellern in Europa durch?

Antwort: Die chinesische Gesundheitsbehörde, die National Medical Products Administration (NMPA), hat vor etwa vier bis fünf Jahren Inspektionen in Übersee eingeführt. Diese Inspektionen wurden risikobasiert durchgeführt, und dabei wurden sterilen Wirkstoffen (APIs), aseptischen sterilen APIs und APIs mit geringer Keimbelastung (zur Verwendung in Injektionen) höchste Priorität eingeräumt. Hersteller nicht-steriler Wirkstoffe wurden nicht ausgeschlossen, aber nur selten inspiziert.
Seit der Covid-19-Pandemie wurden diese Inspektionsbesuche in Übersee eingestellt. Das Programm wird in Zukunft aber fortgesetzt.

Frage 2: Wie unterscheiden sich die chinesischen GMP-Anforderungen von den EU-GMP-Richtlinien? Können Sie bitte drei Beispiele nennen?

Antwort:

  • Der Hauptunterschied besteht darin, dass die letzten Schritte der Wirkstoffherstellung (von der Endkristallisation und den nachfolgenden Schritten, einschließlich dem Mahlen/Sieben) Teil der Richtlinien für Arzneimittel sind und nicht für Wirkstoffe. Dies bedeutet, dass auch für nicht-sterile Wirkstoffe der Klasse D ein Umgebungsmonitoring und -bedingungen erforderlich sind.


    Die Qualifikationsanforderungen für den Leiter des Herstellungsmanagements sind Folgende: Hochschulabschluss in einem pharmazeutischen oder einschlägigen Fachbereich (oder mit einem mittleren berufstechnischen Abschluss oder einer Apothekerlizenz),
    mit mindestens drei Jahren praktischer Erfahrung in der pharmazeutischen Herstellung und im Qualitätsmanagement, davon mindestens ein Jahr in der Herstellungsleitung, mit der erforderlichen Ausbildung in Bezug auf die herzustellenden Produkte.

  • Die Qualifikationsanforderungen für den Leiter des Qualitätsmanagements sind Folgende: Hochschulabschluss in einem pharmazeutischen oder einschlägigen Fachbereich (oder mit einem mittleren berufstechnischen  Abschluss oder einer Apothekerlizenz), mit mindestens fünf Jahren praktischer Erfahrung in der pharmazeutischen Herstellung und im Qualitätsmanagement, davon mindestens ein Jahr im Qualitätsmanagement, mit der erforderlichen Ausbildung in Bezug auf die hergestellten Produkte. 

  • Tests müssen gemäß der chinesischen Pharmakopöe durchgeführt werden. So muss beispielsweise Wasser für pharmazeutische Zwecke für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein und den Spezifikationen des chinesischen Arzneibuchs und den damit verbundenen Anforderungen entsprechen.

Frage 3: Gelten die chinesischen GMP-Anforderungen auch für in Europa hergestellte Wirkstoffe, die in einem in Europa hergestellten und dann nach China eingeführten Arzneimittel verwendet werden?

Antwort: Ja! Denken Sie daran, dass die letzten Herstellungsschritte der Wirkstoff-Herstellung Teil der chinesischen Arzneimittelrichtlinien sind! Es werden also dieselben Anforderungen an die letzten Schritte der Wirkstoffherstellung und an die in der EU hergestellten Arzneimittel erwartet, bevor diese auf den chinesischen Markt gebracht werden.
Für Zwischenprodukte in der Wirkstoffherstellung folgen die chinesischen GMP-Richtlinien den ICH Q7-Vorgaben.

Frage 4: Ist eine besondere Kennzeichnung von Wirkstoffen erforderlich?

Antwort: Nein, die Anforderungen an die Kennzeichnung sind die gleichen wie in der ICH Q7-Leitlinie angegeben.

Frage 5: Müssen Auditberichte für Lieferanten von regulatorisch relevanten Ausgangsmaterialien (Regulatory Starting Material - RSM) vorgelegt werden?

Antwort: Nein, Auditberichte der RSM-Lieferanten für die Wirkstoffherstellung müssen der NMPA nicht mit dem Zulassungsantrag vorgelegt werden.
Wenn die Gesundheitsbehörden der EU und der FDA den Auditbericht eines RSM-Lieferanten anfordern, müssen Sie die Berichte während der Inspektion vor Ort vorlegen.
Für China würde ich dies genauso handhaben. Teilen Sie sie während der Inspektion vor Ort mit.

Für Kunden ist es die Entscheidung des Unternehmens, ob sie den RSM-Auditbericht während der Vor-Ort-Inspektion teilen wollen oder nicht.

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