Q&A der EMA über erforderliche Daten für sterilisierte Primärverpackungs-Materialien zur Verwendung in aseptischen Herstellungsprozessen

Kürzlich hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) Fragen-und-Antworten zur Qualität von Verpackungsmaterialien veröffentlicht (Human + Vet. April 2016):

3. Welche Daten sind für das Sterilisationsverfahren von Primärverpackungs-Materialien, die anschließend in einem aseptischen Herstellungsprozess verwendet werden, erforderlich?
Die terminale Sterilisation des Primärpackmittels zur Anwendung in der aseptischen Herstellung des Fertigprodukts ist ein kritischer Prozess und die Sterilität der Primärverpackung ist ein kritisches Qualitätsmerkmal zur Sicherstellung der Sterilität des Fertigproduktes. Beide müssen sichergestellt werden, um die jeweiligen Vorgaben des Arzneibuches für das Fertigprodukt einzuhalten und die Zulassung des Produkts zu erreichen.
Der Standort, an dem die Sterilisation des Verpackungsmaterials durchgeführt wird, ist nicht unbedingt von einer EU-Behörde inspiziert worden und besitzt deshalb kein EU-GMP-Zertifikat in Bezug auf diese Aktivität (1).
Wenn keine GMP-Zertifizierung vorhanden ist, wird die Bestätigung, dass die Sterilisation nach den folgenden ISO-Normen durchgeführt und validiert wurde, als ein akzeptables Niveau der Sterilitätssicherung des leeren Primärpackmittels angesehen:

  • DIN EN ISO 20857:2013 Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge - Trockene Hitze - Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte (ISO 20857:2010);
  • DIN EN ISO 11135:2014 Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge - Ethylenoxid - Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte (ISO 11135:2014);
  • DIN EN ISO 17665-1:2006 Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge - Feuchte Hitze - Teil 1: Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte und ISO/TS 17665-2:2009 Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge - Feuchte Hitze - Teil 2: Leitfaden für die Anwendung von ISO 17665-1;
  • DIN EN ISO 11137-1:2015 Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge - Strahlen - Teil 1: Anforderungen an die Entwicklung, Validierung und Lenkung der Anwendung eines Sterilisationsverfahrens für Medizinprodukte (ISO 11137-1:2006, einschließlich 1:2013);
  • DIN EN ISO 11137-2:2015 Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge - Strahlen - Teil 2: Festlegung der Sterilisationsdosis (ISO 11137-2:2013);
  • DIN EN ISO 11137-3:2006 Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge - Strahlen - Teil 3: Anleitung zu dosimetrischen Aspekten.

Es liegt in der Verantwortung des Arzneimittelherstellers, die Qualität der Verpackungsmaterialien (inkl. Sterilität) sicherzustellen. Der Standort, an dem die QP-Zertifizierung des Fertigproduktes für die Marktfreigabe stattfindet, und andere für die Auslagerung der Sterilisationsaktivität zuständigen Produktionsstandorte sollten Zugang zu den notwendigen Informationen haben, um den laufenden Qualifizierungsstatus der Lieferanten dieser Sterilisationsdienstleistung zu beweisen. Dies kann beispielsweise während einer Inspektion geprüft werden. Auf der Grundlage von Risikobetrachtungen können die zuständigen Behörden entscheiden, eigene Inspektionen an den Standorten, wo Sterilisationsaktivitäten stattfinden, durchzuführen.

Dossier-Anforderungen:

Folgende Elemente bzgl. der Sterilisation der Verpackungsbestandteile sollten im Dossier enthalten sein:

1. Sterilisationsmethode und Sterilisationszyklus;
2. Validierung des Sterilisationszyklus, wenn dieser die in der Ph. Eur. genannten Referenzbedingungen nicht verwendet;
3. Name und Adresse des Standortes für die Sterilisation und, wenn vorhanden, Daten zur GMP-Zertifizierung des Standortes. Wenn der Bestandteil ein steriles CE-gekennzeichnetes Produkt Klasse Is ist (z.B. sterile Spritze) genügt die Bestätigung des Herstellers, dass der Bestandteil ein steriles Produkt Klasse Is ist zusammen mit einer Kopie der Konformitätserklärung der benannten Stelle (Notified Body).

Bei nicht vorliegender GMP-Zertifizierung, bzw. der oben genannten Konformitätserklärung für Klasse Is Medizinprodukte, sollte gezeigt werden, dass der Sterilisationsprozess in Übereinstimmung mit den relevanten ISO-Normen durchgeführt und validiert wurde.
________________________________________
(1) Standorte innerhalb der EU, die nur die Sterilisation von Primärverpackungs-Bestandteile durchführen, müssen nicht Inhaber einer Herstellungs-/Einfuhrerlaubnis sein. Standorte innerhalb der EU, die die Sterilisation von Arzneimitteln durchführen, müssen eine Herstellungs-/ Einfuhrerlaubnis in Bezug auf diese Aktivitäten besitzen.

Quelle: European Medicines Agency - Quality of medicines Q&A: Part 2 - Packaging.

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