Objectionable Microorganisms - Unzureichende Prüfung und weitere Mängel bei FDA Inspektion

Gerade bei nicht-sterilen Arzneimitteln, aber auch bei Kosmetika und bestimmten Lebensmitteln, die einen bestimmten Keimgehalt haben können, ist es besonders wichtig, die Anwesenheit bestimmter Risikokeime zu vermeiden und deren Abwesenheit nachzuweisen. Diese werden häufig als "unerwünschte" oder "spezifizierte" Mikroorganismen (engl. "Objectionable Microorganisms") bezeichnet. In der Regel liegen für solche Prüfungen die Kapitel der Pharmakopöen wie Ph.Eur. 5.1.4 , 2.6.12 und 2.6.13 oder die entsprechenden USP Kapitel >1111>, <61> und <62> zu Grunde.

Im September 2025 führte die FDA eine unangekündigte Inspektion bei A. Nelson & Co., Ltd. (London) durch. Dabei wurden eine Reihe schwerwiegender Mängel festgestellt, beispielsweise in Bezug auf die Prüfung von "Objectionable Microorganisms". In der Folge veröffentlichte die FDA Ende Februar einen Warning Letter an Nelson. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Mängel:

1. Kritischer Mangel: Unzureichende Prüfung auf Objectionable Microorganisms

An erster Stelle listet die FDA, dass für die homöophathischen Arzneimittel, die auch für Kinder ab 2 Jahren ausgelobt waren, keine ausreichenden mikrobiologischen Prüfungen der Charge durchgeführt wurden. Insbesondere fehlten:

  • Gesamtkeimzahl
  • Abwesensheit von Objectionable Microorganisms

Prüfungen erfolgten z.T. nur in Stichproben, manche Chargen wurden ohne Prüfungen freigegeben. Darüber hinaus wurden in diesem Abschnitt des Warning Letter festgehlaten:

  • Ein Produkt wurde an der US-Grenze zurückgewiesen, da FDA-Tests mikrobielle Kontamination nachwiesen
  • Haltbarkeitsverlängerungen ohne ausreichende Stabilitätsdaten
  • Fehlende Nachprüfung von bereits freigegebenen Chargen (keine Retain-Sample-Tests zugesagt)

Die FDA fordert daraus folgend:

  • Vollständige Spezifikationen (chemisch & mikrobiologisch)
  • Nachtestung aller Rückstellmuster (retain samples)
  • Risikobewertung und ggf. Rückrufe

2. Mängel im Qualitätsmanagement (Quality Unit, QU)

Generell wird dem Qualitätsmangement des Unternehmens vorgeworfen keine angemessene Aufsicht und Kontrolle der hergestellten Arzneimittel und der gesammelten Daten ausgeübt zu haben. Dieses wird an folgenden Mängeln festgemacht:

  • Unzureichende Überwachung der Produktqualität
  • Fehlerhafte Dokumentation und Archivierung
  • Wichtige CGMP-Dokumente wurden entsorgt
  • Kritische Abweichungen (z. B. „out-of-trend“) wurden nicht dokumentiert oder untersucht

Dadurch ergibt sich eine fehlende Kontrolle über:

  • Ausgabe und Rückverfolgung von Dokumenten
  • Umgang mit fehlerhaften Analyseergebnissen

Dadurch bestehen erhebliche Data-Integrity-Risiken und Zweifel an der Verlässlichkeit aller Qualitätsdaten. Da die Antwort des Unternehmens in Bezug auf Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel nach Ansicht der FDA unzureichend war und mit den erfolgten Maßnahmen weder die unzureichende Kapazität im QM noch die Probleme im Bereich der Dateninterität gelöst waren, folgte im Februar der Warning Letter, Dieser fordert auch:

  • Umfassenden Verbesserungsplan für die Quality Unit
  • Klare Verantwortlichkeiten und vollständige Chargenfreigabeprüfung

5. Hinweise zu API-Herstellung

Nelson hat außerdem eine Herstellung von homöopathischen Wirkstoffen (API) für ihre eigenen Produkte. Dazu weißt die FDA  auch nochmals besonders auf die  ICH Q7 Leitlinie "Good Manufacturing Practice Guidance for Active Pharmaceutical Ingredients" für GMP-Anforderungen für Wirkstoffe hin.

Ausführlicher Informationen finden Sie direkt im Warning Letter der FDA.

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