Nord-Irland: EU kommt Großbritannien weiter entgegen
Seminarempfehlung
15/16 October 2024
Understanding the Importance of GMP
Die Europäische Kommission hat am 13. Oktober weitere Regelungen vorgeschlagen, um auf mögliche Schwierigkeiten beim Warenverkehr zwischen Nordirland und Großbritannien zu reagieren. Hierin erklärt sich die Kommission weiterhin bereit, intensive Gespräche mit der britischen Regierung zu führen, um so bald wie möglich eine gemeinsam vereinbarte dauerhafte Lösung zu finden.
Das neueste Paket sieht nun weitere Flexibilität in den Bereichen Lebensmittel, Pflanzen- und Tiergesundheit, Zoll, Arzneimittel und Zusammenarbeit mit nordirischen Akteuren vor. Im Bereich Arzneimittel ist z. B. Folgendes vorgesehen:
Arzneimittel-Hersteller mit Sitz in Großbritannien (England, Schottland, Wales), die Arzneimittel nach Nord-Irland liefern, können regulatorisch wichtige Funktionen und Testlabore weiterhin in Großbritannien belassen und müssen diese nicht nach Nord-Irland oder in die EU verlegen. Voraussetzung ist es, dass diese Arzneimittel eine nationale UK-Zulassung haben (also inkl. Nordirland). Ein Weiterverkauf in die EU wäre nicht möglich. Ziel sei es, die Arzneimittel-Versorgung der Menschen in Nordirland langfristig sicherzustellen. Im Gegenzug verlangt die EU Kommission dafür eine Garantie zur dauerhaften Anwendung des EU-Arzneimittelrechts in wichtigen Bereichen der Qualitätssicherung (wie z. B. Sicherheitsmerkmale) und der Pharmakovigilanz.
Niedergelegt ist dies in einem neuen sog. Non-Paper, welches das Dokument vom Juli ersetzt. Ob dies von der britischen Regierung so auch akzeptiert wird, bleibt abzuwarten.