Nitrosamin-Verunreinigungen: EDQM ergänzt die allgemeinen Monographien 2034 und 2619

Die Europäische Arzneibuchkommission hat auf ihrer 174. Sitzung im November 2022 die beiden revidierten allgemeinen Monographien Substances for pharmaceutical use (2034) und Pharmaceutical preparations (2619) verabschiedet. Auf Basis der während der letzten Konsultationsrunde in Pharmeuropa eingegangenen Kommentare wurden die beiden Monographien um jeweils einen Abschnitt ergänzt, der Anforderungen hinsichtlich möglicher Verunreinigungen durch Nitrosamine enthält.

Danach müssen die Hersteller pharmazeutischer Wirkstoffe folgende Anforderungen beachten:

  • Für jeden Wirkstoff ist eine Risikobewertung über mögliche Nitrosamin-Verunreinigungen zu erstellen. Dabei ist der gesamte Herstellungsprozess sowie die Lagerung des Wirkstoffs mit einzubeziehen.
  • Wenn ein solches Risiko festgestellt wird, sind Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko minimieren (z.B. durch Änderungen im Herstellungsprozess ).
  • Es muss eine Kontrollstrategie implementiert werden, mit der Nitrosamin-Verunreinigungen zuverlässig detektiert und überwacht werden können.

Diese Kernforderungen werden im Abschnitt der Monographie Pharmaceutical preparations (2619) noch ergänzt um die Einschränkung, dass diese Vorgaben nicht für Hersteller von Tierarzneimitteln und nicht lizensierten Produkten gelten ("... manufacturers of medicinal products, except products for veterinary use only and unlicensed pharmaceutical preparations...") und dass für die Risikobewertung die gesamte Dauer der Haltbarkeit des Produkts gemäß den Anforderungen der Zulassungsbehörden betrachtet werden muss.

Die revidierten Monographien erscheinen im Supplement 11.3 des Europäischen Arzneibuchs im Juli 2023 (siehe Ph. Eur. Publication schedule) und gelten ab dem 1. Januar 2024.

Weitere Informationen zum Thema Nitrosamin-Verunreinigungen sind auf der Rubrik N-nitrosamin contamination in brief auf der Webseite des EDQM zu finden.

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