Neues ICH Thema Q14 und Überarbeitung von Q2

Das ICH-Committee hat angekündigt, dass die Q2(R2)/Q14 Expertenarbeitsgruppe (Expert Working Group = EWG) eine neue ICH Quality Guideline erarbeiten wird: ICH Q14 zur analytischen Methodenentwicklung (Analytical Procedure Development). Außerdem wird die ICH Q2(R1) Guideline zu Validierung analytischer Verfahren überarbeitet. Die vorgeschlagenen Guidelines (Q2(R2) und Q14) sollen die bestehenden ICH Q8 bis Q12 Guidelines, sowie die ebenfalls noch zu erstellende ICH Q13 Guideline zu kontinuierlichen Herstellungsprozessen, ergänzen.

Hintergrund des Vorschlags

Laut ICH wird eine EWG - mit Spezialisten aus den Gebieten "Pharmazeutische Analytik" und "Qualitätskontrolle" - an der neuen Analytical Procedure Development Guideline (Q14) arbeiten. Die Guideline wird relevant sein für die Bereiche S4, P4 und P5 des CTDs und wird Q8(R2) und Q11 ergänzen. Die Verwendung des modernen Ansatzes für analytische Verfahren soll zu einer ressourcen-effizienten Arzneimittelentwicklung und Post-Approval CMC Changes beitragen. Die überarbeitete Q2(R1) Guideline wird ebenfalls die Abschnitte S4, P4 und P5 des CTDs betreffen. Der Schwerpunkt wird dabei auf eine systematische Entwicklung analytischer Methoden gelegt. Da nach der analytischen Entwicklung üblicherweise die Validierung der Methoden folgt, werden beide Aufgaben von einer EWG geführt.

Q2(R1) Überarbeitung

Die aktuelle ICH Q2(R1) "Guideline on Validation of Analytical Procedures: Text and Methodology" adressiert moderne analytische Verfahren (wie z.B. Near Infrared (NIR) oder Raman Spektroskopie) nicht. Der Mangel an Orientierungshilfen für diese analytischen Methoden kann zu Zulassungsanträgen mit unzureichenden Validierungsdaten für solche analytischen Verfahren führen. Dies ist besonders bei Verfahren der Fall, die von multivariaten statistischen Modellen abhängen, die speziell auf die Analyse von Peak-förmigen Daten ausgerichtet sind (z.B. NIR oder Raman Spektroskopie). Für diese existiert derzeit  noch keine ICH Validierungs- Guideline. NIR und Raman werden jedoch häufig in der In-Prozesskontrolle und beim Real Time Release Testing (RTRT) eingesetzt. Laut ICH wird sich die Überarbeitung von ICH Q2(R1) daher mit der Validierung moderner analytischer Methoden befassen. Dabei werden statistische Aspekte in der Validierung zusammen mit möglichen Validierungsparametern für Methoden wie NIR, NMR sowie Kopplungen wie CE-MS, CE-ICP-MS, LC-NMR, GC-MS, LC-MS betrachtet.

Q14 Analytical Procedure Development Guideline

Aktuell gibt es keine ICH Guideline zu Analytical Procedure Development. Daher reichen Antragsteller häufig die analytischen Validierungsergebnisse allein ein und präsentieren selten eine durch analytische Entwicklungsergebnisse unterstützte Leistungsbeurteilung der Methode. Dies erschwert die behördliche Beurteilung - insbesondere, wenn moderne analytische Methoden eingesetzt werden (z.B. RTRT und multivariate Verfahren für die Prozesskontrolle). Darüber hinaus behindert der Mangel an Guidelines die Möglichkeit für den Antragsteller, eine wissenschaftliche Grundlage basierend auf modernen Ansätzen zu präsentieren - wie z.B. Quality by Design (QbD), für flexiblere Post-Approval analytische Methodenänderungen.
Den Überlegungen des ICHs folgend soll die neue Guideline die wissenschaftlichen Ansätze zur analytischen Methodenentwicklung harmonisieren und die Grundsätze in Bezug auf die Beschreibung des analytischen Entwicklungsprozesses liefern. Zudem soll sie die behördliche Kommunikation zwischen der Industrie und den Behörden verbessern und einen effizienten, wissenschaftlich- und  risikobasierten Zulassungs- sowie Post-Approval-Change-Management Prozess analytischer Verfahren ermöglichen.

Offene Punkte

Q14 Analytical Procedure Development Guideline
Technische und wissenschaftliche Hauptelemente, die eine Harmonisierung benötigen umfassen:

  • Einreichung der analytischen Methodenentwicklung und relevante Informationen im CTD-Format,
  • Konzept und Strategie verbesserter Ansätze für analytische Methoden,
  • Leistungskriterien für analytische Methoden,
  • Tiefes Verständnis der analytischen Verfahren (z.B. mit analytischen QbD (AQbD) Grundsätzen) als Grundlage für ein effizientes, solides, wissenschaftlich- und risikobasiertes Lebenszyklusmanagement in Übereinstimmung mit ICH Q8 und ICH Q11,
  • Schlüsselelemente und Terminologie,
  • Demonstration der Geeignetheit für RTRT.

Q2(R1) Überarbeitung
Bei Verfahren, die von multivariaten Methoden abhängig sind, wird Folgendes adressiert:

  • Definition von für multivariate Verfahren gültige Validierungsparametern, die je nach Verwendungszweck der Methode variieren können (z.B. Identitäts- vs. Gehaltsbestimmung, diskontinuierlicher (Batch) vs. kontinuierlicher Herstellungsprozess),
  • Wichtige während der Methodenentwicklung etablierte Methodenparameter,
  • Robustheit,
  • Integration von kontinuierlicher Verifizierung und Monitoring als Teil der Validierung (Kontrollstrategie),
  • Anforderungen an Validierungsdatensätze.

Der 2a/2b Schritt (Draft) für beide Guidelines wird aktuell für den Frühling 2020 erwartet. Mehr Informationen finden Sie auf der ICH Quality Guidelines webpage.

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