Neuer Annex 1: Konsequenzen für die QP

Am 20. Dezember wurde der lang erwartete Entwurf des Anhang 1 zum EU-GMP Leitfaden veröffentlicht (Herstellung steriler Arzneimittel). Das Besondere daran ist, dass der überarbeitete Anhang 1 kein unabhängiges EU-Dokument sein wird, sondern auch direkt für die PIC/S-Leitlinien angewendet werden soll. Die geplante Überarbeitung wird also die aktuellen Versionen des EU-GMP Annex 1 and des PIC/S-Dokuments PE 009-11 "Manufacture of sterile Medicinal Products" ersetzen. Darum nimmt der Entwurf auch nicht direkt Bezug auf den Begriff "sachkundige Person (engl. Qualified Person = QP); die QP wird hier "die verantwortliche Person für die Qualitätsfreigabe steriler Arzneimittel" genannt.

Allgemein ist zu sagen, dass das Dokument wesentlich ausführlicher sein wird und einige neue Vorschriften und Zusätze enthält. Es gibt auch einige Dinge, die QPs betreffen:

Es ist nicht wirklich überraschend, dass diese sogenannte verantwortliche Person angemessenen Zugriff auf Herstellungs- und Qualitätsinformationen haben muss und über angemessene Kenntnis und Erfahrung in der Herstellung steriler Darreichungsformen und deren kritischer Qualitätsattribute verfügen sollte.

Es werden aber auch einige Dinge direkt beschrieben, die im Chargenzertifizierungsprozess zu beachten sind:

  • Wenn ein Gasfilter zur Sterilisation bei der aseptischen Herstellung verwendet wird, sollte die Feststellung von dessen Integrität als Teil des Chargenfreigabeprozesses angesehen werden [7.19].
  • Sterilisationsberichte sollten für jeden Sterilisationsdurchlauf vorliegen. Diese sollten als Teil des Chargenfreigabeprozesses geprüft und genehmigt werden [8.40].

Chargenfreigabe im Rahmen der Kontaminationskontrollstrategie

Gemäß des revidierten Anhang 1 sollte das Umgebungs- und Prozessmonitoringprogramm Teil einer allgemeinen Kontaminationskontrollstrategie (engl. contamination control strategy = CCS) sein. Ziel ist es, das Risiko mikrobieller oder partikulärer Kontamination zu minimieren. Hier sollten die Informationen aus den CCS-Systemen für die routinemäßige Chargenfreigabe und die regelmäßige Überprüfung bei Prozesskontrollen und Inspektionen genutzt werden [9.3]. Die Ergebnisse aus dem Monitoring von Personal und Oberflächen sowie die in Klasse A und B generierten Daten zum Umgebungsmonitoring sollten bei der Überprüfung der Chargendokumentation auch beachtet werden [9.11], [10.10].

In jenen Fällen, in denen eine parametrische Freigabe durchgeführt wird (und genehmigt wurde), sollte u.a.Folgendes beachtet werden:

  • Es sollte ein solides System bei der Validierung des Produktlebenszyklus und dem routinemäßigen Monitoring des Herstellungsprozesses angewendet werden. Dieses System sollte regelmäßig überprüft werden [8.48].
  • Wenn eine Sterilisation durch Ethylenoxid durchgeführt wird (welche nur dann zum Einsatz kommen sollte, wenn keine andere Methode möglich ist), sollte jeder einzelne Sterilisationsvorgang mit Hilfe angemessener biologischer Indikatoren überwacht werden. Es sollte eine angemessene Zahl von Prüfkörpern über die Produktionscharge verteilt werden, sofern die parametrische Freigabe nicht durch die national verantwortliche Behörde genehmigt wurde [8.75].
  • Die Keimbelastungsprüfung sollte an jeder Charge durchgeführt und als Inprozessprüfung betrachtet werden. Falls angemessen, sollte das Endotoxin-Niveau überwacht werden [10.4].

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