Modernisierte Ein- und Ausfuhrverfahren für BTMs und Medizinalcannabis

Im Bundesanzeiger vom 8. Mai 2026 wurde die Neufassung der BtM-Außenhandelsverordnung veröffentlicht. Ziel der Neuregelung ist die Vereinheitlichung und Modernisierung der Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln und Medizinalcannabis.

Ein zentraler Bestandteil ist die stärkere Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Alternativ zum Papierantrag können Anträge nun elektronisch über das "Portal National Drug Control System (NDS) web" eingereicht werden.

Kerninhalte der Neufassung

  • Standardisierung der amtlichen Formblätter
  • Elektronische Antragstellung und Genehmigung über NDS web
  • Neu strukturierte Ein- und Ausfuhrverfahren
  • Klarere Regelungen für Betäubungsmittel und Medizinalcannabis, z.B. bzgl. der zu verwendenden Daten

Die Neufassung ist rückwirkend zum 6. März 2026 in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung der Neufassung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung vom 6. März 2026 welche im Bundesanzeiger veröffentlich wurde.

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