Mikroskopische Untersuchung von pflanzlichen Arzneimitteln

Eine überarbeitete Fassung des Kapitels 2.8.23 "Microscopic examination of herbal drugs" (Mikroskopische Prüfung pflanzlicher Drogen) der Europäischen Pharmakopöe (Ph. Eur.) wurde in Pharmeuropa 37.4 veröffentlicht. Die Frist für öffentliche Stellungnahmen endet am 31. Dezember 2025.

Wesentliche Aktualisierungen

Das Kapitel wurde aktualisiert, um mehr Flexibilität hinsichtlich der Partikelgröße zu ermöglichen. Die mikroskopische Untersuchung von pflanzlichen Drogen wird an pulverisierten pflanzlichen Drogen mit einem geeigneten Feinheitsgrad durchgeführt, der in der Regel durch Sieben bestimmt wird. Die in einer individuellen Monographie angegebene Siebnummer ist ein Beispiel für ein Sieb, das für die beschriebene pflanzliche Droge geeignet ist. Wenn die pflanzliche Droge gesiebt wird, die Siebnummer jedoch nicht in der Einzel-Monographie angegeben ist, ist üblicherweise die Siebnummer 355 (siehe Ph. Eur. Kapitel 2.1.4) am besten geeignet.

Siebe sind im allgemeinen Kapitel 2.1.4 Siebe des Arzneibuchs definiert. Anweisungen zu ihrer Verwendung sind im allgemeinen Ph. Eur. Kapitel 2.9.12 Siebanalyse aufgeführt. Für die mikroskopische Untersuchung von pflanzlichen Drogen kann das Pulver verwendet werden, nachdem es durch ein einzelnes Sieb gesiebt wurde.

Weitere Informationen finden Sie unter Pharmeuropa online.

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