MHRA veröffentlicht Guideline zum "Re-Manufacturing" von Einweg-Medizinprodukten

Letztes Jahr hat die MHRA eine 11-seitige Leitlinie zum "re-manufacturing" von Einweg-Medizinprodukten (SUDs - single-use medical devices) veröffentlicht. Obwohl diese Leitlinie nur für Großbritannien gilt, ist ihr Inhalt interessant.

Das "re-manufacturing" von  Einweg-Medizinprodukten ist in Großbritannien erlaubt. Allerdings muss der "re-manufacturer" alle relevanten Kriterien der aktuellen Medizinprodukten-Richtlinien erfüllen, bevor sein Medizinprodukt vermarkt werden kann. Eine Benannte Stelle sollte die Leistung und die Sicherheit prüfen, was bedeutet, dass der Verwendungszweck des Medizinproduktes unverändert bleibt. Ein enger Vertrag sollte zwischen "re-manufacturer und Gesundheitseinrichtungen (z.B. Krankenhäuser) bestehen. Klasse I Medizinprodukte sind vom "re-manufacturing" ausgeschlossen.  Die Verpackung bzw. das Produkt soll das Symbol für einmaligen Gebrauch tragen.

Mit 2,5 Seiten ist das Glossar sehr interessant und erläutert unter anderem Begriffe wie "reprocessing", "fully refurbishing", "re-use", "single-use" in Abgrenzung zu "re-manufacturing".

Die Leitlinie können Sie auf der MHRA Website herunterladen.

Zurück zur Newsübersicht

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen?

Concept Heidelberg GmbH
Rischerstraße 8
69123 Heidelberg

Tel. :+49622184440
Fax : +49 6221 84 44 84
E-Mail: info@concept-heidelberg.de

zum Kontaktformular

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert mit dem GMP Newsletter von Concept Heidelberg!

GMP Newsletter

Concept Heidelberg bietet verschieden GMP Newsletter die Sie auf Ihren Bedarf hin zusammenstellen können.

Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.