Medizinisches Cannabis in Panama

Die medizinische Verwendung von Cannabis ist in Panama seit Oktober 2021 legalisiert. Der neue Rechtsrahmen ermöglicht die Verwendung und den kontrollierten Zugang zu medizinischem Cannabis für therapeutische, medizinische, tiermedizinische, wissenschaftliche und Forschungszwecke. Das Gesetz regelt die Bewertung, Überwachung und Kontrolle in Bezug auf Import, Export, Anbau, Herstellung, Lagerung, Transport und Vertrieb.

Herstellungslizenz

Die Lizenz für die Herstellung von medizinischem Cannabis wird vom Gesundheitsministerium erteilt. Sie umfasst den Bezug und Import von medizinischem Cannabis zum Zweck der Produktherstellung sowie die Lagerung, den Transport, den Vertrieb, die Vermarktung und den Export. Die Lizenz wird für einen Zeitraum von zehn Jahren ab ihrer Erteilung erteilt und kann um den gleichen Zeitraum verlängert werden. Die Erneuerung der Lizenz muss innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Lizenz beantragt werden.

Um die Herstellungslizenz für medizinisches Cannabis zu erhalten, muss der Antragsteller die folgenden spezifischen Anforderungen erfüllen:

  • Vorlage eines von der zuständigen Behörde ordnungsgemäß genehmigten Grundbuchplans, aus dem die Bereiche ersichtlich sind, in denen die in der Lizenz beantragten Tätigkeiten durchgeführt werden sollen, einschließlich der Maße und Abmessungen, sowie die entsprechenden Fotos des für die Herstellung bestimmten Grundstücks.
  • Falls der Antragsteller nicht der Eigentümer des Grundstücks oder der Grundstücke ist, muss er dem Antrag das Dokument beifügen, durch das er das Recht erworben hat, das Grundstück für diese Tätigkeit zu nutzen.
  • Vorlage der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit genehmigten Protokolle, die Maßnahmen enthalten, die gewährleisten, dass die Flächen und Grundstücke dauerhaft mit einem angemessenen Schutzniveau ausgestattet sind, das die Sicherheit garantiert.
  • Vorlage des Produktionsplans, der für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren ausgelegt sein muss. Dieser Plan muss einen Arbeitsplan und ein Organigramm enthalten, aus dem die Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Mitarbeiter und / oder Auftragnehmer hervorgehen, die direkt an dem Vorhaben beteiligt sind.
  • Im Falle der Herstellung zum Export muss der Exportplan für einen Zeitraum von drei Jahren vorgelegt werden, der die potenziellen Märkte und Abnehmer enthalten muss, um zu gewährleisten, dass das Endprodukt ausschließlich für medizinische, wissenschaftliche und Forschungszwecke verwendet wird.
  • Einreichung des Plans zur Entsorgung verworfener bzw. nicht verwendeter Produkte, einschließlich des Namens und der Adresse eines Abfallentsorgungsdienstes.

Darüber hinaus muss der Antragsteller für medizinische Cannabisprodukte Folgendes einhalten:

  • Genehmigtes Sicherheitsprotokoll, das für die Lagerung von medizinischem Cannabis verwendet wird.
  • Beglaubigte Kopie des Ursprungszeugnisses des Produkts für medizinische und therapeutische Zwecke, welches die Legalität des Produkts belegt.
  • Jährliche Prognosen für die kommerzielle Nutzung von medizinischem Cannabis.
  • Technisches Datenblatt des aus medizinischem Cannabis gewonnenen Extrakts mit seinen physikalisch-chemischen Eigenschaften.

Das Gesundheitsministerium prüft die Gültigkeit der vorgelegten Informationen bei einer Inspektion des Ortes, an dem die Aktivitäten vorgesehen sind. Die Besuche finden vor der Erteilung von Lizenzen statt.

Import / Export von medizinischen Cannabisprodukten

Medizinische Cannabisprodukte dürfen nur von ordnungsgemäß zertifizierten Unternehmen geliefert werden, die in dem Herkunftsland, aus dem sie importiert werden, über eine Lizenz oder eine Genehmigung zur Herstellung medizinischer Cannabisprodukte verfügen und die in die Republik Panama exportiert werden können. Der Import von Cannabisprodukten wird Lizenzinhabern gestattet, die im Besitz einer "Lizenz für die Herstellung von medizinischem Cannabis" sind. Diese Genehmigung gilt für zwei Jahre ab dem Datum der Genehmigung der jeweiligen Lizenz und kann nur für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt werden. Lizenzinhaber, die medizinische Cannabisprodukte importieren dürfen, müssen das Gesetz 14 aus dem Jahr 2016 einhalten, das die Verwendung von kontrollierten Substanzen für medizinische und / oder wissenschaftliche Zwecke regelt.

Für den Export von medizinischen Cannabisprodukten ist ein Antrag beim Gesundheitsministerium einzureichen, und die Genehmigung besteht aus einer Exportbescheinigung, die der Inhaber der "Herstellungslizenz" für jede Lieferung gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes und ergänzend gemäß dem Gesetz Nr. 14 von 2016 einholen muss.

Weitere Informationen finden Sie im Gesetz N° 242 (13. Oktober 2021) LEY QUE REGULA EL USO MEDICINAL Y TERAPÉUTICO DEL CANNABIS Y SUS DERIVADOS Y DICTA OTRAS DISPOSICIONES in Gaceta oficial 29398 - B vom 15. Oktober 2021.

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