Leitlinien zur Verwendung von Bisphenol A (BPA)

Im vergangenen Jahr trat die Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten in Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in Kraft. Die Verordnung enthält ein Verbot der Verwendung von BPA in bestimmten Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Lebensmittelkontaktmaterialien - Food Contact Materials - FCMs), darunter Kunststoff- und beschichtete Verpackungen.

Leitlinien für die Umsetzung

Im Dezember 2025 wurden die Leitlinien für die Umsetzung der Verordnung 2024/3190 veröffentlicht. Sie sind in Form eines Frage-und-Antwort-Dokuments (Q&As) strukturiert und sollen bei der Umsetzung der Verordnung helfen. Zu folgenden Themen werden Fragen und Antworten bereitgestellt:

  • Anwendungsbereich (z. B. "Fallen Papier und Pappe unter das Verbot?")
  • Andere Bisphenole und Derivate (z. B. "Ab wann ist ein gefährliches Bisphenol als solches eingestuft?")
  • Einhalten der Vorschriften und Prüfung (z. B. "Wer ist für die Ausstellung der Konformitätserklärung (Declaration of Compliance - DoC) zuständig?")
  • Inverkehrbringen (z. B. "Was ist mit aus Drittländern eingeführten Lebensmittelkontaktmaterialien?")
  • Übergangsbestimmungen (z. B. "Wie sieht es mit den Übergangsfristen für eingeführte Lebensmittelkontaktmaterialien aus?")

Übergangsbestimmungen

Ein Diagramm am Ende des Dokuments bietet einen Überblick über die Übergangsfristen für FCMs im Geltungsbereich der Verordnung. Die Tabelle dient nur zur Veranschaulichung und deckt nicht alle Szenarien für jeden einzelnen Unternehmer ab. Sie sollte in Verbindung mit den Antworten auf die vorangegangenen Fragen und mit der Verordnung 2024/3190 gelesen werden. Einige der Übergangsbestimmungen für fertige Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände wurden inzwischen durch die Verordnung (EU) 2026/250 der Kommission vom 2. Februar 2026 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/3190 präzisiert. „Damit die Zeit dafür ausreicht, die Anwendungen für diese Arten von Verpackungen für den kommerziellen Maßstab zu skalieren, und um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, ist es somit angezeigt, das erstmalige Inverkehrbringen fertiger Lebensmittelkontaktgegenstände, bei denen mit BPA hergestellte Lacke und Beschichtungen verwendet werden, insbesondere bei Verpackungen zur Konservierung von Obst, Gemüse und verarbeiteten Fischereierzeugnissen, während eines Zeitraums von 36 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu gestatten.“

Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien für die Durchführung der Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

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