Jetzt online: Entwurf für ICH Q12

Die lang erwartete und viel diskutierte ICH Q12 Guideline, Step 2b, ist jetzt auf der ICH Website inklusive Ihrer Anhänge verfügbar.

Das ICH teilt mit, dass das Dokument mit dem Titel "Technical and Regulatory Considerations for Pharmaceutical Product Lifecycle Management" vorgeschlagen wurde, um Anleitung für ein Rahmenwerk zu geben, welches die Verwaltung von CMC-Änderungen ("Chemistry, Manufacturing and Controls") nach der Zulassung in vorhersehbarer und effizienter Weise über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg vereinfachen soll.

Das Thema wurde vom ICH Steering Committee im September 2014 vorgeschlagen. Die neue Leitlinie soll die bereits bestehenden ICH Q8 bis Q11 Guidelines ergänzen. Während der Ausarbeitung des Leitlinienentwurfs gab es einige Diskussionen über den Begriff "festgelegte Bedingungen" ("established conditions"; diese gelten auch für analytische Methoden). Infolgedessen wurde eine Erklärung dazu veröffentlicht, dass in bestimmten ICH-Regionen die aktuelle ICH Q12-Leitlinie in Bezug auf die Nutzung von expliziten "Established Conditions" (ECs) und das in der Leitlinie beschriebene "Product Lifecycle Management" (PLCM) nicht vollständig mit dem bestehenden rechtlichen Rahmen vereinbar sei. Das ICH sagt, dass diese Konzepte dennoch zu beachten seien, sobald der gesetzliche Rahmen es zulasse. In der Zwischenzeit soll die Guideline umgesetzt werden, soweit wie dies im Rahmen der bestehenden Verordnungen (z.B. der EU "Variations Regulation") in den betreffenden ICH-Regionen möglich ist.

Laut dem Entwurfsdokument soll die Nutzung der folgenden harmonisierten ICH Q12-Regulierungsinstrumente zusammen mit den in dieser Leitlinie beschriebenen dazugehörigen Leitsätzen die Handhabung von Änderungen nach der Zulassung verbessern, Transparenz zwischen Industrie und Behörden schaffen und somit für Innovation und fortlaufende Verbesserung sorgen:

  • Kategorisierung von CMC-Änderungen nach der Zulassung (der Zulassungsinhaber kann Berichtkategorien für Änderungen an ECs vorschlagen, basierend auf den anhand des modernen Entwicklungsansatzes (nach QbD, ICH Q8) während der pharmazeutischen Entwicklung gewonnenen Kenntnissen),
  • "Established Conditions" (ECs; siehe oben) (zum Beispiel eine angemessene Kontrollstrategie),
  • "Post-Approval Change Management Protocol" (PACMP) (sorgt für Vorhersehbarkeit bei der Planung von zukünftigen Änderungen an ECs),
  • "Product Lifecycle Management" (PLCM) (das PLCM-Dokument ist eine Zusammenfassung, welche für die Behörde transparent vermittelt, wie der Zulassungsinhaber plant, mit Änderungen nach der Zulassung umzugehen),
  • "Pharmaceutical Quality System" (PQS) und Änderungsmanagement (alle Änderungen an bereits zugelassenen Produkten werden durch das pharmazeutische Qualitätssystem eines Unternehmens verwaltet; Änderungen an ECs müssen zudem der Behörde mitgeteilt werden),
  • Beziehung zwischen behördlicher Beurteilung und GMP-Inspektion (Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Assessoren und GMP-Inspektoren sind notwendig für die Umsetzung dieser Leitlinie),
  • Änderungen nach der Zulassung für vermarktete Produkte (die Leitlinie vermittelt Ansätze, um Änderungen von vermarkteten Produkten nach der Zulassung zu vereinfachen, z.B. durch den Verzicht auf die Anforderung einer behördlichen Überprüfung und Zustimmung vor der Umsetzung von bestimmten CMC-Änderungen).

Darüber hinaus beschreibt die Leitlinie, wie ECs identifiziert werden und welche Informationen lediglich als unterstützende Informationen ausgewiesen werden können, welche bei Änderung keiner behördlichen Zustimmung bedürfen. Sie enthält außerdem eine Anleitung für die Verwaltung von Revisionen an ECs im Verlauf des Produktlebenszyklus.

Zusätzlich enthält das Kerndokument ein Glossar und zwei Anhänge über:

  • CTD-Abschnitte, die ECs enthalten,
  • Prinzipien des Änderungsmanagements (inklusive Wissens- und Risikomanagement).

Die drei Annexe von ICH Q12 liefern anschauliche Beispiele für

  • ECs (für chemische und biologische Produkte),
  • PACMPs (Beispiele für eine alternative Fertigungsstätte für einen small-molecule Wirkstoff und einen Transfer einer Fertigungsstätte für biotechnische Wirkstoffe),
  • PLCM-Dokumente (z. B. Zusammenfassung von Produktkontrollstrategien): Beispiel für eine feste Darreichungsform "Tablette" (small-molecule) (ein ähnliches Beispiel wird auch in der Leitlinie zur Herstellung fertiger Darreichungsformen der EMA aufgeführt, welche am 14. Februar 2018 an Kraft tritt).

Es wird erwartet, dass ICH Q12 nicht vor Ende 2018 umgesetzt werden wird, da das Draft-Dokument für 12 Monate zur Prüfung und Kommentierung bereitgestellt wird. Bezüglich der Dauer der Kommentierungsphase für jede regulatorische Region ist jedoch der offizielle Q12-Plan zu beachten, der sukzessive auf der ICH-Seite verfügbar sein wird.

Die Entwürfe der ICH Q12 Kernleitlinie und der Q12 Annexe sind zum Download auf der ICH Quality Guideline-Website verfügbar.

Save the Date: Die ECA wird am 13.-14. November 2018 in Berlin eine Konferenz zu ICH Q12 mit Sprechern aus dem ICH Q12-Expertenausschuss veranstalten. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Diskussion und zur direkten Kommentierung der Guideline!

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