Jetzt gültig: Überarbeitete USP-Kapitel Packmittel aus Kunststoff <661.1> und <661.2>

Das USP Expert Committee General Chapters - Packaging and Distribution hat am 28. April 2017 die zuvor angekündigten Überarbeitungs-Bulletins und Verschiebungen zu den allgemeinen Kapiteln <659>, <661>, <661.1> und <661.2> veröffentlicht. Die Revisionen der vier General Chapters sind am 1. Mai 2017 offiziell gültig geworden.

Wie in "Dreijahresfrist für die Implementierung der USP Kapitel <661.1> und <661.2> zu Packmitteln aus Kunststoff" bereits berichtet, ist der Grund für die Revisionen

  • eine dreijährige Frist für die Umsetzung der in den Allgemeinen Kapiteln <661.1> und <661.2> genannten Anforderungen zu ermöglichen, die ansonsten seit 1. Mai 2017 durch das Allgemeine Kapitel <659> anzuwenden sind;
  • die bisher im Kapitel <661> formulierten Anforderungen innerhalb dieses Dreijahreszeitraums wiederherzustellen;
  • eine frühzeitige Übernahme der Anforderungen in den Allgemeinen Kapiteln <661.1> und <661.2> jederzeit während des Dreijahreszeitraums zu ermöglichen, anstatt die wieder eingesetzten Anforderungen des ursprünglichen Kapitels <661> zu erfüllen;
  • die Streichung der derzeitigen Befreiung von den Anforderungen des allgemeinen Kapitels <661.1> für zuvor von den zuständigen Behörden genehmigte Verpackungssysteme.

Genaueres erfahren Sie auch im offiziellen USP Text.

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