Interpretation des Annex 1 - Swissmedic veröffentlicht Q&A Dokument

Ende Oktober hat die Swissmedic ein Dokument zur Interpretation des Annex 1 veröffentlicht, das Anwendern das Verständnis des neuen Annex 1 erleichtern soll.

Hintergrund und Zweck

Die Swissmedic definiert dabei: "Diese technische Interpretation konzentriert sich auf einige der wichtigsten Änderungen der Revision 2022 des Anhangs 1 und deckt auch Aspekte ab, die bereits in der vorherigen Version dieser Leitlinie enthalten waren und die immer wieder Fragen aufgeworfen haben. Diese technische Interpretation soll die allgemeine Meinung der Schweizer Inspektorate zu diesen Themen wiedergeben und als Unterstützung bei der Inspektion der Hersteller von sterilen Arzneimitteln dienen." (Übers. d. Red.)

Inhalte des Dokuments

Das Dokument ist eine Liste mit Fragen zu verschiedenen Kapiteln des Annex 1 und den entsprechenden Antworten, wie die Swissmedic das interpretiert. Es umfasst folgende Abschnitte:

1 Purpose and scope
2 Basics
3 Definitions and abbreviations
4 Interpretation: Questions and Answers
4.1 Scope (Annex 1, Chapter 1)
4.2 Premises (Annex 1, Chapter 4)
4.3 Utilities (Annex 1, Chapter 6)
4.4 Personnel/Training (Annex 1, Chapter 7)
4.5 Production and Specific Technologies (Annex 1, Chapter 8)
4.6 Environmental & Process monitoring (Annex 1, Chapter 9)
4.7 Quality Control (QC) (Annex 1, Chapter 10)
 5 Changes to the previous version

Zu beachten ist, dass das Dokument auf den Annex 1 der PIC/S referenziert, d. h. auf den überarbeiteten Anhang 1 des PIC/S-GMP-Leitfadens (PE 009) über die Herstellung von sterilen Arzneimitteln. Dieser wurde am 9. September 2022 vom PIC/S-Ausschuss angenommen und trat am 25. August 2023 in Kraft (mit Ausnahme von Punkt 8.123, der ab 25. August 2024 verbindlich wird. Dieser wiederum basiert auf dem revidierten Annex 1 des EU GMP Leitfaden, der ebenfalls am 25. August in Kraft getreten ist. 

Auszüge aus dem Fragen/Antworten Katalog

Nachfolgend zwei Beispiel aus dem Dokument, die bereits an verschiedenen anderen Stellen, z. B. bei den ECA Annex 1 Konferenzen bzw. in der ECA Kommentierungs-Task Force diskutiert worden sind:

Frage: Gilt Anhang 1 uneingeschränkt auch für ATMPs oder sind nur bestimmte Aspekte von Anhang 1 für bestimmte Produkttypen zu beachten, wie z. B. die allogenen und autologen Zelltherapieprodukte?

Antwort: Es wird anerkannt, dass ATMPs eine sehr heterogene Produktpalette umfassen und dass für einige dieser Produkte aufgrund ihrer Beschaffenheit und Herstellungstechnologie besondere Überlegungen erforderlich sind. Dies gilt beispielsweise für die allogenen und autologen Zelltherapieprodukte, die unter Bedingungen hergestellt werden müssen, die geeignet sind, mikrobielle Kontaminationen zu vermeiden, die aber in der Regel nicht terminal sterilisiert oder steril gefiltert werden können. Darüber hinaus werden solche Produkte aus unsterilem Patientenmaterial hergestellt. Speziell für die Zelltherapie schreibt Anhang 2A, Absatz 5.29(b) vor, dass die aseptische Verarbeitung von der Beschaffung der Zellen über die Herstellung bis zur Verabreichung an den Patienten aufrechterhalten werden muss. Anhang 2A verweist mehrfach auf Anhang 1 (z. B. im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Bereitstellung von Systemen für die geschlossene Verarbeitung), impliziert aber die Möglichkeit von Ausnahmen von der Anwendung der Anforderungen von Anhang 1. Zu berücksichtigen ist auch, dass Anhang 2A erst im Mai 2021, also mehr als ein Jahr vor der Veröffentlichung der Neufassung von Anhang 1, in Kraft getreten ist. Es wird erwartet, dass ATMP-Hersteller auf der Grundlage der Kenntnis ihrer Herstellungsprozesse und der Durchführung detaillierter Risikoanalysen, die alle Prozessschritte, Materialien und Systeme abdecken, Kontaminationskontrollstrategien entwickeln und umsetzen, die geeignet sind, Risiken von Produktkontaminationen zu vermeiden oder weitgehend zu minimieren. Ausnahmen von den Anforderungen des Anhangs 1 sind zu begründen.

Frage: Ist eine Integritätsprüfung vor und nach der Sterilisation ("PUPSIT") von Sterilisationsfiltern, die in aseptischen Prozessen verwendet werden, vorgeschrieben?

Antwort: Es wird erwartet, dass die PUPSIT zur Überprüfung der Unversehrtheit der sterilisierten Filterbaugruppe angewendet wird. Absatz 8.87 erlaubt jedoch eine gewisse Flexibilität in begründeten Fällen, die durch eine Risikoanalyse unterstützt werden und im CCS abgedeckt sind.

Die insgesamt 46 Fragen und die zugehörigen Antworten finden sie direkt auf der Webseite der Swissmedic im veröffentlichten Dokument unter dem Titel "Interpretation of GMP Annex 1 2022 (Rev. 1)"

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