Implementierung von ICH Q3D ins Europäische Arzneibuch: Revision zweier allgemeiner Monographien hinsichtlich Elemental Impurities

In einer Pressemitteilung vom 30. November 2015 kündigte das EDQM die Revision zweier allgemeiner Arzneibuchmonographien an: "Substances for pharmaceutical use" (2034) und "Pharmaceutical preparations" (2619). Die Entscheidung fiel auf der 153. Sitzung der Arzneibuch-Kommission; diese folgt damit ihrer Strategie zur Implementierung der ICH-Leitlinie Q3D "Guideline for Elemental Impurities" in das Europäische Arzneibuch. In beiden Monographien wurde ein Abschnitt "Elemental Impurities" aufgenommen, in dem darauf hingewiesen wird, dass für die Grenzwerte metallischer Verunreinigungen und für deren Kontrolle die Bestimmungen des allgemeinen Kapitel 5.20 des Arzneibuchs (dieses ist im Wortlaut identisch mit ICH Q3D) gelten. Für die medizinischen Zubereitungen bzw. Substanzen zur medizinischen Verwendung, die nicht unter den Geltungsbereich von Kap. 5.20 fallen (z.B. für nicht zugelassene patientenindividuelle Zubereitungen, pflanzliche Produkte, Radiopharmazeutika etc.) ist der Hersteller dennoch verpflichtet, eine Risikobetrachtung in Bezug auf die Grenzwerte dieser Verunreinigungen durchzuführen und gegebenenfalls validierte analytische Verfahren für deren Bestimmung anzuwenden. Nach welchen Prinzipien eine solche Risikobetrachtung vorgenommen werden soll, geht aus der Pressemitteilung des EDQM vom 7. August 2015 hervor: es wird erwartet, dass dies nach den Vorgaben der Leitlinien ICH Q3D oder ICH Q9 geschieht. Letztlich, so heißt es in dieser Pressemitteilung weiter, ist die Strategie zur Kontrolle elementarer Verunreinigungen sowie der stichhaltige Nachweis der Eignung der verwendeten analytischen Methoden Bestandteil der Zulassungsunterlagen und liegt in der Verantwortung des Herstellers.

Als "Substances for pharmaceutical use" gelten laut Definition der Monographie (2034) nicht nur die zur Herstellung von Fertigarzneimitteln verwendeten Wirkstoffe sondern, je nach galenischer Formulierung, auch Hilfsstoffe ("Substances for pharmaceutical use may be used as such or as starting materials for subsequent formulation to prepare medicinal products. Depending on the formulation, certain substances may be used either as active substances or as excipients.").

Die beiden revidierten allgemeinen Monografien sind im Journal "Pharmeuropa", Ausgabe 28/2 als Entwürfe kostenfrei einsehbar. Dazu ist eine einmalige Registrierung und ein Login mit dem zugeteilten Passwort erforderlich. Die Kommentierungsfrist für die beiden Monografieentwürfe endet am 30. Juni 2016.

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