ICH Q3E-Richtlinienentwurf zu E&Ls verfügbar

Seminarempfehlung
5/6 May 2026
Challenges and Solutions for Packaging / Devices & Single Use Systems
Der Entwurf der ICH Q3E-Richtlinie „Guideline for Extractables and Leachables” und die Begleitdokumente haben am 1. August 2025 die Stufe 2b des ICH-Prozesses erreicht und sind in die öffentliche Konsultationsphase eingetreten. Die Frist für Stellungnahmen in Europa endet am 18. Dezember 2025.
HIntergrund
Derzeit gibt es keine weltweit einheitlichen Richtlinien für Extractables & Leachables. Daher soll die ICH-Q3E-Richtlinie zur Bewertung und Kontrolle von Extractables & Leachable (E&Ls) sowohl Antragstellern als auch Aufsichtsbehörden helfen, indem sie den Schwerpunkt auf den Risikomanagementprozess legt und die Transparenz der Anforderungen an Arzneimittel, einschließlich Komponenten von Applikationssystemen, verbessert.
Der Entwurf der Q3E-Richtlinie stellt einen ganzheitlichen Rahmen und Prozess für die Bewertung und Kontrolle von Leachables dar, um die bestehende ICH Q3-Richtlinienreihe zu Verunreinigungen zu erweitern. Der Ansatz folgt den in ICH Q9 beschriebenen Grundsätzen des Risikomanagements. Die Richtlinie umfasst zwar auch die Charakterisierung von Materialien und das Verständnis von Prozessen, ihr Hauptzweck besteht jedoch darin, die Patientensicherheit und Produktqualität durch die Bewertung und Kontrolle von Leachables in Arzneimitteln zu gewährleisten.
Der Risikomanagementprozess
Der Qualitätsrisikomanagementprozess (QRM) für E&Ls bietet eine ganzheitliche Strategie, die auf Vorwissen und einem umfassenden Verständnis der kritischen Eigenschaften der Herstellungs-/Verpackungskomponenten sowie der Herstellungs- und Lagerbedingungen des Arzneimittels basiert. Eine enge Zusammenarbeit zwischen analytischen Chemikern und Arzneimittelsicherheitsexperten ist daher für den Wissensaustausch und die Entwicklung des E&L-QRM-Prozesses unerlässlich. Gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie sollte für jedes Produkt ein QRM-Prozess initiiert werden, der jeweils eine eigene Risikobewertung, Risikokontrolle und einen eigenen Lebenszyklusmanagementprozess umfasst. Für die Gesamtbewertung und Kontrolle von Leachables ist es zudem wichtig, die Mehrdimensionalität des Risikos zu berücksichtigen. Das Gesamtrisiko eines Arzneimittels wird dann unter Berücksichtigung aller Dimensionen bestimmt.
Die Risikomatrix sollte daher Folgendes enthalten:
- Mögliche Wechselwirkungen zwischen Herstellungs-/Verpackungskomponenten und der Formulierung,
- Chemische und physikalische Eigenschaften der Geräte/Komponenten, die zur potentiellen Bildung von Leachables beitragen könnten,
- Vorbehandlung von Komponenten vor der Verwendung,
- Herstellungs- und Lagerbedingungen (z. B. Temperatur, Kontaktdauer, evtl. nachgeschaltete Reinigungs-/Entfernungsschritte),
- Leaching-Tendenz der Formulierung (z. B. pH-Wert, organische Co-Lösungsmittel und Tenside/Chelatbildner).
Darüber hinaus enthält der Leitlinienentwurf einen Anhang 1, in dem typische Arbeitsabläufe für die E&L-Risikobewertung und Risikokontrolle für Fertigungskomponenten und Verpackungs- und Applikationskomponenten/-systeme dargestellt sind. In der Regel wird für Herstellungs-Komponenten/-Systemen sowie für Verpackungssysteme eine Sicherheitsbewertung in Form von Leachable-Studien unter Berücksichtigung der ungünstigsten Bedingungen erwartet ("worst case"). Unter bestimmten Umständen mit geringem Risiko können alternative Ansätze verwendet werden. In allen Fällen sollte der gewählte Ansatz jedoch gerechtfertigt sein und der Umfang der Daten sowie die anschließende Qualitäts- und Sicherheitsbewertung sollten dem Gesamtrisikoniveau entsprechen.
Der Q3E Richtlinienentwurf und das Begleitdokument kann auf der Q3E-EWG-Seite und auf der EMA website herntergeladen werden.