Hinweise der EMA zu QR Codes veröffentlicht

Die europäische Koordinierungsgruppe CMDh (Co-ordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures - Human) hatte  im April 2014 ein Positionspapier zur Verwendung von QR Codes auf äußeren Umhüllungen und Gebrauchsinformationen von national zugelassenen Arzneimitteln veröffentlicht. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer News CMDh Positionspapier zu QR Codes veröffentlicht. QR steht hierbei für "Quick Reponse".

Nun hat auch die europäische Arzneimittelagentur (EMA) am 22. Juli 2015 Informationen zur Verwendung von QR-Codes auf äußeren Umhüllungen und Gebrauchsinformationen zentral zugelassener Arzneimittel veröffentlicht.

Über QR Codes können beispielsweise zur Verfügung gestellt werden:

  • Gebrauchsinformationen (vollständig oder teilweise)
  • Auszüge aus der SmPC
  • Schulungsmaterial (gemäß Risikomanagementplan)
  • Sonstige Textefür die eine Zustimmung der EMA vorliegt

Die nun von der EMA getroffenen Regelungen entsprechen denen für national zugelassene Arzneimittel.

Genaueres finden Sie auch direkt im Dokument Quick Response (QR) Codes in the Labelling and Package Leaflet of centrally authorised Medicinal Products.

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