Grundlegende GMP-Mängel bei Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln

Aufgrund sehr grundlegender GMP-Mängel hat die FDA im April einen Warning Letter an einen US amerikanischen Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln für Mensch und Tier ausgestellt.

Als einen Mangel führt die FDA das fehlende CAPA System auf. So hatte die Herstellerfirma mehrfach außerhalb der Spezifikation liegende Testergebnisse für z.B. Wasser und Endprodukte von einem Auftragslabor erhalten. Anstatt aber die Ursachen zu klären und mögliche Auswirkungen auf den Patienten zu bewerten, wurden lediglich neue Proben an das Labor geschickt. Chargen wurden frei gegeben, bevor positive Ergebnisse der neuen Proben verfügbar waren. Gemäß FDA wurden zudem mehrfach Chargen freigegeben, bevor das Einhalten der Freigabe-Spezifikationen bestätigt worden war.

Ein weiterer grundlegender Mangel ist das Fehlen einer Prozessvalidierung der Herstellprozesse. Zahlreiche Produktchargen wurden ohne Prozessvalidierung für den Markt freigegeben. Dies sieht die FDA kritisch, da viele der homöopathischen Arzneimittel aus hoch-toxischen Substanzen wie Belladonna oder Strychnin gewonnen werden. Ohne abgeschlossene Prozessvalidierung ist gemäß FDA nicht sichergestellt, dass die Endprodukte nicht mehr toxisch sind. Interessanterweise wurde die fehlende Prozessvalidierung bereits bei Inspektion in 2012 und 2017 durch die FDA angemahnt.

Auch die Reinigung des Prozess-Equipments ist im Warning Letter als weiterer GMP-Mangel aufgeführt. Die Herstellung findet in nicht-dedizierten Anlagen statt. Proben bei der Reinigung zeigten mehrfach, dass mikrobiologische und Total Organic Carbon (TOC) Grenzwerte [> 300 CFU/mL; TOC > 896 000 ppb!] nicht eingehalten worden waren. Für die FDA bedeutet das ein Risiko sowohl für Kreuzkontamination als auch für Kontamination der Arzneimittel durch Mikroorganismen oder Reinigungsmittel.

Des Weiteren bemängelt die FDA das Fehlen des Annual Produkt Reviews APR (Jährliche Produktbewertung). Auch dies ist ein wiederholt aufgetretenes Inspektions-Finding (2006 und 2008).

In einem Nachsatz stellt die FDA klar, dass für homöopathische Arzneimittel die selben regulatorischen Anforderungen bestehen wie für andere Arzneimittel [201(g)(1), FD&C Act (21 U.S.C. 321(g)(1)]. Die FDA empfiehlt der Herstellerfirma einen GMP-Berater hinzuzuziehen, um die vorliegenden GMP-Mängel in den Griff zu bekommen.

Genaueres finden Sie auch im FDA Warning Letter an den homöopathischen Hersteller.

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